Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Erste Info ueber die Klageeinreichung gegen Notar Hildesheim:
Notar Hildesheim war verpflichtet, meinen Vater ueber die Bindungswirkung des alten Testaments vom 17.09.1988 zu belehren. Des Weiteren war er verpflichtet, meinen Vater darueber zu belehren, dass er sich durch eine Erbausschlagung von der Bindungswirkung loesen u. ein neues Testament errichten konnte. Da diese Belehrungen unterblieben sind, hat Notar Hildesheim seine Amtspflicht verletzt. Diese Amtspflichtverletzung bestand auch zu Gunsten der Klaegerin, J. Stone (meiner Tochter), weil diese nach dem notariellen Testament erben sollte.
[attachment=4]Klage_Hildesheim_2009_12_21.pdf[/attachment]
Das Gericht macht das Fortsetzen des Verfahrens sowie die Klagezustellung an Notar Hildesheim davon abhaengig, dass erst einmal ein Gerichtskostenvorschuss von 1.968 Euro an die Gerichtskasse eingezahlt wird.
[attachment=2]LG_Trier_2009_12_30-Anforderung_Gerichtskostenvorschuss.pdf[/attachment]
Mit Beschluss vom 12.01.2010 von der 11. Zivilkammer des LG Trier durch den Vizepraesidenten des Landgerichts Dr. Manfred Grueter, den Richter am Landgericht Leonardy und den Richter am Landgericht Christian Stumm wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter, RLG Stumm, zur Entscheidung uebertragen.
[attachment=1]LG_Trier_2010_01_12.pdf[/attachment]
Notar Hildesheim beauftragt Dr. Juergen Micus (Schluender Rechtsanwaelte in Hamm), welcher mit Schriftsatz vom 22.01.2010 beantragt, die Klage abzuweisen.
[attachment=0]Schlünder_2010_01_22.pdf[/attachment]
Notar Hildesheim beantragt Fristverlaengerung von 3 Wochen, die von Richter Stumm gewaehrt wird...
[attachment=3]LG_Trier_2010_02_17.pdf[/attachment]
Notar Hildesheim war verpflichtet, meinen Vater ueber die Bindungswirkung des alten Testaments vom 17.09.1988 zu belehren. Des Weiteren war er verpflichtet, meinen Vater darueber zu belehren, dass er sich durch eine Erbausschlagung von der Bindungswirkung loesen u. ein neues Testament errichten konnte. Da diese Belehrungen unterblieben sind, hat Notar Hildesheim seine Amtspflicht verletzt. Diese Amtspflichtverletzung bestand auch zu Gunsten der Klaegerin, J. Stone (meiner Tochter), weil diese nach dem notariellen Testament erben sollte.
[attachment=4]Klage_Hildesheim_2009_12_21.pdf[/attachment]
Das Gericht macht das Fortsetzen des Verfahrens sowie die Klagezustellung an Notar Hildesheim davon abhaengig, dass erst einmal ein Gerichtskostenvorschuss von 1.968 Euro an die Gerichtskasse eingezahlt wird.
[attachment=2]LG_Trier_2009_12_30-Anforderung_Gerichtskostenvorschuss.pdf[/attachment]
Mit Beschluss vom 12.01.2010 von der 11. Zivilkammer des LG Trier durch den Vizepraesidenten des Landgerichts Dr. Manfred Grueter, den Richter am Landgericht Leonardy und den Richter am Landgericht Christian Stumm wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter, RLG Stumm, zur Entscheidung uebertragen.
[attachment=1]LG_Trier_2010_01_12.pdf[/attachment]
Notar Hildesheim beauftragt Dr. Juergen Micus (Schluender Rechtsanwaelte in Hamm), welcher mit Schriftsatz vom 22.01.2010 beantragt, die Klage abzuweisen.
[attachment=0]Schlünder_2010_01_22.pdf[/attachment]
Notar Hildesheim beantragt Fristverlaengerung von 3 Wochen, die von Richter Stumm gewaehrt wird...
[attachment=3]LG_Trier_2010_02_17.pdf[/attachment]
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Last edited by Inge on Sat Aug 14, 2010 7:32 am, edited 10 times in total.
Notar Hildesheim Klageerwiderung - Notarhaftung
Notar Hildesheim beantragt noch einmal Fristverlaengerung...
[attachment=0]LG_Trier_2010_03_16.pdf[/attachment]
Die Klageerwiderung ist haarstraeubend - die Aussagen von Notar Hildesheim entsprechen nicht der Wahrheit
[attachment=1]Klageerwiderung_2010_03_18.pdf[/attachment]
[attachment=0]LG_Trier_2010_03_16.pdf[/attachment]
Die Klageerwiderung ist haarstraeubend - die Aussagen von Notar Hildesheim entsprechen nicht der Wahrheit
[attachment=1]Klageerwiderung_2010_03_18.pdf[/attachment]
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Last edited by Inge on Tue May 04, 2010 6:33 am, edited 1 time in total.
Unsere Antwort, Auslagenvorschuss u. Prozesskostensicherheit
[attachment=2]RA_Papenmeier_Schriftsatz_9Apr2010.pdf[/attachment]
[attachment=1]LG_Trier_Verfuegung_Auslagenvorschuss_14Apr2010.pdf[/attachment]
[attachment=0]Schlünder_2010_04_21.pdf[/attachment]
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Re: RLG Stumm fordert Sicherheit v 6400 Euro fuer Prozesskosten
Am 25.05.2010 beschliesst Einzelrichter Stumm (11. Zivilkammer LG Trier), dass die Klaegerin, Jamie Stone, die Anwaltskosten des Notar Hildesheim als Sicherheit im Voraus an die Gerichtskasse einzuzahlen hat: "Die Klaegerin hat wegen der dem Beklagten voraussichtlich entstehenden Prozesskosten Sicherheit zu leisten in Hoehe von 6400 Euro bis zum 22.06.2010."
Hierbei handelt es sich nicht nur um die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten des Notars fuer die erste Instanz, also beim LG Trier, sondern ebenso fuer die zweite Instanz, sowie vom Anwalt des Notars, Dr. Micus (Schluender Rechtsanwaelte in Hamm), beantragt.
Warum zu diesem Zeitpunkt die Zahlung der Anwaltskosten einer weiteren Instanz angeordnet wird, obschon nicht bekannt ist, ob die Sache ueberhaupt an eine hoehere Instanz gelangen wird, ist mir ein Raetsel. Und dann auch wiederum nicht!!!
[attachment=0]LG_Trier_2010_05_25.pdf[/attachment]
Hierbei handelt es sich nicht nur um die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten des Notars fuer die erste Instanz, also beim LG Trier, sondern ebenso fuer die zweite Instanz, sowie vom Anwalt des Notars, Dr. Micus (Schluender Rechtsanwaelte in Hamm), beantragt.
Warum zu diesem Zeitpunkt die Zahlung der Anwaltskosten einer weiteren Instanz angeordnet wird, obschon nicht bekannt ist, ob die Sache ueberhaupt an eine hoehere Instanz gelangen wird, ist mir ein Raetsel. Und dann auch wiederum nicht!!!
[attachment=0]LG_Trier_2010_05_25.pdf[/attachment]
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Prozesskostensicherheit fuer 1. u. 2. Instanz wird hinterleg
Die Prozesskostensicherheit von 6.400 Euro (1. sowie die 2. Instanz!) wird am 15.06.2010 an die Landesjustizkasse Chemnitz ueberwiesen u. hinterlegt...
[attachment=0]Schriftsatz_2010_06_16.pdf[/attachment]
[attachment=0]Schriftsatz_2010_06_16.pdf[/attachment]
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Weitere Unwahrheiten: Notar Hildesheim schlaegt noch einmal
Mit Schreiben vom 14. Juni 2010 schlaegt Notar Hildesheim noch einmal aus: Waehrend er endlich meine Anwesenheit beim Beratungsgespraech bestaetigt, was er bisher stets umgangen hat, macht er mich nun zum Initiator des notariellen Testaments! Weiterhin macht er mehrere falsche Aussagen und erinnert sich angeblich nicht, dass ich ihn im Mai 2007 in seinem Buero aufsuchte; jedoch bestreitet er, dass ich ihn damals unter Traenen regelrecht anflehte, seinen Fehler, Irrtum oder Missverstaendnis bezueglich des Nichterkennens der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern einzugestehn und mir zu helfen. Dies war der Zeitpunkt, als er zu mir sagte: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ Auch hatte ich ihn gebeten, meine damalige RAin, Elfriede Fuchs, anzurufen, da sie mit ihm sprechen wollte. Frau Fuchs war schon seit langem ueber das Verfehlen des Notars informiert. Herr Hildesheim sagte, dass er sie anrufen wird, jedoch nicht in meinem Beisein! Man sollte RAin Fuchs doch einmal ueber den Inhalt dieses Telefongespraechs befragen!!! Sie koennte ebenso bestaetigen, dass ich Notar Hildesheim im Mai 2007 aufsuchte und warum!
Ich sehe keine Alternative mehr, als sobald wie moeglich mehr Details zu berichten, wie z. Bsp.: waehrend meiner Anwesenheit im Buero von Notar Hildesheim im Mai 2007 stellte Herr Hildesheim die Frage: „Woher wussten denn Ihre Geschwister ueberhaupt von dem alten Testament???“ Etwas perplex antwortete ich, dass es doch jedem von uns nach der Eroeffnung in der Post zugeschickt wurde. Wie soll man diese Frage von Notar Hildesheim eigentlich verstehen? Die Antwort moechte ich an dieser Stelle einmal offen lassen...
[attachment=0]Schlünder_2010_06_14.pdf[/attachment]
Ich sehe keine Alternative mehr, als sobald wie moeglich mehr Details zu berichten, wie z. Bsp.: waehrend meiner Anwesenheit im Buero von Notar Hildesheim im Mai 2007 stellte Herr Hildesheim die Frage: „Woher wussten denn Ihre Geschwister ueberhaupt von dem alten Testament???“ Etwas perplex antwortete ich, dass es doch jedem von uns nach der Eroeffnung in der Post zugeschickt wurde. Wie soll man diese Frage von Notar Hildesheim eigentlich verstehen? Die Antwort moechte ich an dieser Stelle einmal offen lassen...
[attachment=0]Schlünder_2010_06_14.pdf[/attachment]
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Gerichtstermin beim LG Trier am 29. Juni 2010
Heute war der Gerichtstermin am LG Trier, wo ich als Zeugin in der Notar Klage vorsprach. Richter Stumm stellte etliche Fragen, die ich wahrheitsgemaess u. nach bestem Wissen u. Gewissen beantwortete. Ich hoffe, dass Richter Stumm alsbald seine Entscheidung in der Angelegenheit trifft...
Protokoll des Gerichtstermins
Soeben las ich das Protokoll des Gerichtstermins (LG Trier am 29. Juni 2010). Da ich nicht anwesend war, waehrend Notar Hildesheim seine Angaben vor Gericht machte, sah ich nun mit Erstaunen, dass die Aussagen wieder nicht mit den tatsaechlichen Begebenheiten uebereinstimmen. Sollte Notar Hildesheim sich nicht mehr so recht an das Beratungsgespraech u. die Beurkundung erinnern ???, so hat er mit Sicherheit nicht vergessen, wie ich im Mai 2007 in seinem Buero sass u. ihn unter Traenen bat, seinen Fehler einzugestehn. Die Art u. Weise, auf welche er mich persoenlich zu diskreditieren versucht, ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es evtl. fuer sein Schuldbekenntnis zu spaet ist!?!? Da Herr Hildesheim angibt, dass er im Zusammenhang mit dem Widerruf meiner Vollmacht seitens meiner Schwester mit Notar Dr. Endres aus Wittlich (welcher in der ganzen Angelegenheit unbemerkt als Rechtsanwalt beim AG Bitburg u. LG Trier fungierte) ein Gespraech fuehrte, wird mir nun im Nachhinein so manches klar Meine Schwester bemerkte einmal, dass sie zur damaligen Zeit "ueberreagierte". Leider fuehrte all dies dazu, dass sie meinen eigenen Erbteil (naemlich 1/4 Erbe) nicht - wie von mir beabsichtigt u. seit langem aktenkundig - bekommen hat. Alles ist recht tragisch!!!
Ausdruecklich betonen moechte ich, dass entgegen den Darstellungen von Notar Hildesheim mein Vater nicht bereits phlegmatisch, sondern ein sehr akuter Denker war, der genau wusste, was er wollte u. sich auch recht gut durchsetzen konnte. Dafuer gibt es etliche Zeugen unter Aerzten u. Bekannten. Auch wurde von Notar Hildesheim nicht darauf hingewiesen, dass es in der Regel nicht ueblich ist, einer im Ausland lebenden Person eine Vollmacht auszustellen. Ohnehin verweilte ich doch die ganze Zeit bei meinem Vater im Haus, selbst waehrend seiner mehrmaligen Krankenhausaufenthalte. Es war doch nur die Rede davon, dass ich evtl. ein paar Tage in die USA reisen koennte, um nach meinem Mann zu schaun (welcher sich wegen eines Knochenbruchs einer Operation unterziehen sollte), waehrend welcher Zeit u. bis zu meiner sofortigen Wiederkehr mein Vater evtl. in Kurzzeitpflege im Krankenhaus bleiben koennte. Auch hierfuer habe ich Zeugen...
[attachment=0]Notarklage_Protokoll_LG Trier_29Jun10.pdf[/attachment]
Vorerst moechte ich darauf hinweisen, dass ich nicht nach Deutschland gekommen war, weil es meinem Vater gesundheitlich nicht gut ging, so wie es im Protokoll nun lautet. Vielmehr kam ich nach Deutschland, weil mein Vater mich am 13. Aug. 2006 (nur wenige Stunden, nachdem ich ein langes Telefongespraech mit meinen Eltern gefuehrt hatte) mit der Nachricht anrief, dass meine Mutter hinterm Haus gefallen u. im Krankenhaus in einem tiefen Koma liegt. Ich packte in Eile, koordinierte Fluege mit meiner Tochter, die erst von Los Angeles (Westkueste) nach Baltimore (Ostkueste) anreisen musste, von wo aus wir zusammen am 15. Aug. 2006 nach Frankfurt flogen. Bei unserer Ankunft in Bitburg am 16. Aug. 2006 war meine Mutter leider bereits ueber Nacht verstorben. So kam es dazu, dass ich unvorhergesehen bis zum Tod meines Vaters bei diesem blieb, denn er erlitt gleich nach der Beerdigung meiner Mutter einen 3. Herzinfarkt u. laut Aerzten stand es nicht gut um ihn (wegen der wiederkehrenden Herzprobleme)...Irgendwie ging der Zusammenhang im Protokoll an verschiedenen Stellen verloren - was wohl eine Folge der gekuerzten Wiedergabe u. des spaeteren Zusammenstellens einzelner Segmente ist, wobei auch die jeweils gestellte Frage nicht aus dem Protokoll ersichtlich ist. Moeglicherweise wurde es noch nirgendwo registriert, wie es dazu kam, dass ich mich seit dem 16. Aug. 2006 in Deutschland befand. Auch mag es zu einem Missverstaendnis gekommen sein, da ich tatsaechlich Ende Mai 2006 zusammen mit meinem Mann meine Eltern besuchte, da es meinem Vater gesundheitlich nicht gut ging. Hier handelte es sich jedoch um eine gesonderte Deutschlandreise, was evtl. nicht deutlich wurde. Aus meiner Sicht ergibt sich hieraus eine ganz andere Situation u. das moechte ich endlich einmal betonen...
Weiter moechte ich im Moment an dieser Stelle aus verschiedenen Gruenden nicht kommentieren...
Ausdruecklich betonen moechte ich, dass entgegen den Darstellungen von Notar Hildesheim mein Vater nicht bereits phlegmatisch, sondern ein sehr akuter Denker war, der genau wusste, was er wollte u. sich auch recht gut durchsetzen konnte. Dafuer gibt es etliche Zeugen unter Aerzten u. Bekannten. Auch wurde von Notar Hildesheim nicht darauf hingewiesen, dass es in der Regel nicht ueblich ist, einer im Ausland lebenden Person eine Vollmacht auszustellen. Ohnehin verweilte ich doch die ganze Zeit bei meinem Vater im Haus, selbst waehrend seiner mehrmaligen Krankenhausaufenthalte. Es war doch nur die Rede davon, dass ich evtl. ein paar Tage in die USA reisen koennte, um nach meinem Mann zu schaun (welcher sich wegen eines Knochenbruchs einer Operation unterziehen sollte), waehrend welcher Zeit u. bis zu meiner sofortigen Wiederkehr mein Vater evtl. in Kurzzeitpflege im Krankenhaus bleiben koennte. Auch hierfuer habe ich Zeugen...
[attachment=0]Notarklage_Protokoll_LG Trier_29Jun10.pdf[/attachment]
Vorerst moechte ich darauf hinweisen, dass ich nicht nach Deutschland gekommen war, weil es meinem Vater gesundheitlich nicht gut ging, so wie es im Protokoll nun lautet. Vielmehr kam ich nach Deutschland, weil mein Vater mich am 13. Aug. 2006 (nur wenige Stunden, nachdem ich ein langes Telefongespraech mit meinen Eltern gefuehrt hatte) mit der Nachricht anrief, dass meine Mutter hinterm Haus gefallen u. im Krankenhaus in einem tiefen Koma liegt. Ich packte in Eile, koordinierte Fluege mit meiner Tochter, die erst von Los Angeles (Westkueste) nach Baltimore (Ostkueste) anreisen musste, von wo aus wir zusammen am 15. Aug. 2006 nach Frankfurt flogen. Bei unserer Ankunft in Bitburg am 16. Aug. 2006 war meine Mutter leider bereits ueber Nacht verstorben. So kam es dazu, dass ich unvorhergesehen bis zum Tod meines Vaters bei diesem blieb, denn er erlitt gleich nach der Beerdigung meiner Mutter einen 3. Herzinfarkt u. laut Aerzten stand es nicht gut um ihn (wegen der wiederkehrenden Herzprobleme)...Irgendwie ging der Zusammenhang im Protokoll an verschiedenen Stellen verloren - was wohl eine Folge der gekuerzten Wiedergabe u. des spaeteren Zusammenstellens einzelner Segmente ist, wobei auch die jeweils gestellte Frage nicht aus dem Protokoll ersichtlich ist. Moeglicherweise wurde es noch nirgendwo registriert, wie es dazu kam, dass ich mich seit dem 16. Aug. 2006 in Deutschland befand. Auch mag es zu einem Missverstaendnis gekommen sein, da ich tatsaechlich Ende Mai 2006 zusammen mit meinem Mann meine Eltern besuchte, da es meinem Vater gesundheitlich nicht gut ging. Hier handelte es sich jedoch um eine gesonderte Deutschlandreise, was evtl. nicht deutlich wurde. Aus meiner Sicht ergibt sich hieraus eine ganz andere Situation u. das moechte ich endlich einmal betonen...
Weiter moechte ich im Moment an dieser Stelle aus verschiedenen Gruenden nicht kommentieren...
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- Notarklage_Protokoll_LG Trier_29Jun10.pdf
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RA Papenmeier Schriftsaetze an LG Trier
RA Papenmeier weist u.a. noch einmal darauf hin, dass die Aussage des Notars sich im Wesentlichen auf Allgemeinplaetzen erschoepft u. keine konkreten Angaben enthaelt - ein typisches Aussageverhalten von Notaren, die sich an nichts erinnern oder eigenes Fehlverhalten kaschieren wollen. Es komme nicht darauf an, was Notare oder der Beklagte allgemein tun, sondern was im konkreten Fall geschehen ist!
[attachment=0]RA_Papenmeier_Schriftsaetze_an_LG Trier_15Jul10 & 19Jul10.pdf[/attachment]
[attachment=0]RA_Papenmeier_Schriftsaetze_an_LG Trier_15Jul10 & 19Jul10.pdf[/attachment]
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- RA_Papenmeier_Schriftsaetze_an_LG Trier_15Jul10 & 19Jul10.pdf
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LG Trier: Beschluss vom 10. Aug. 2010 (Klage abgewiesen)
Surprise !!!
Richter Stumm weist mit Beschluss vom 10.08.2010 die Klage gegen Notar Hildesheim ab...
[attachment=0]LG_Trier_Beschluss_10Aug2010.pdf[/attachment]
In der Begruendung heisst es unter anderem, dass sich nach Auffassung der Kammer in einem von Notar Hildesheim eingereichten Auszug aus meiner Internetseite bereits "querulatorische Charakterzuege" erkennen lassen...
Hierauf habe ich seit langem gewartet, denn es ist allgemein bekannt, dass dies jedem geschieht, der sich - so wie ich - gegen Rechtsbeugung u. Willkuer wehrt und sich nicht fuerchtet, die Wahrheit auszusprechen. So war es nur eine Frage der Zeit...
More Power to Freedom of Speech!
Richter Stumm weist mit Beschluss vom 10.08.2010 die Klage gegen Notar Hildesheim ab...
[attachment=0]LG_Trier_Beschluss_10Aug2010.pdf[/attachment]
In der Begruendung heisst es unter anderem, dass sich nach Auffassung der Kammer in einem von Notar Hildesheim eingereichten Auszug aus meiner Internetseite bereits "querulatorische Charakterzuege" erkennen lassen...
Hierauf habe ich seit langem gewartet, denn es ist allgemein bekannt, dass dies jedem geschieht, der sich - so wie ich - gegen Rechtsbeugung u. Willkuer wehrt und sich nicht fuerchtet, die Wahrheit auszusprechen. So war es nur eine Frage der Zeit...
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- LG_Trier_Beschluss_10Aug2010.pdf
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