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Vorsicht: Laut Bundesnotarkammer werden folgende Urkunden der Amtsvorgaenger/innen im Notariat Hildesheim verwahrt!   +++   Weitere Info in  Kuerze...    

 

 

   

                                                                                                                            

Notar Friedhelm Hildesheim (Bitburg) ist des Amtes des Notars unwuerdig! Das Notariat Hildesheim ist der Dreh- und Angelpunkt einer organisierten Verbrecherbande, die seit vielen Jahren erfolgreich Grundeigentum stiehlt... (Vorsicht: Urkundenverwahrungen folgender Amtsvorgaenger/innen im Notariat Hildesheim - Info der Bundesnotarkammer hier)

 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! Oder? Am LG Trier ist „Justitia“ nicht blind. Am LG Trier werden nicht nur die Aussagen eines Notars hoeher bewertet als die eines „Normalbuergers“, sondern gar die Falschaussagen eines Notars mittels Rechtsbeugung und mangelnder Protokollierungspflichten recht geschickt getarnt, um ein erwuenschtes Urteil zu erzielen... „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ sagt Notar Friedhelm Hildesheim (Bitburg), als ich ihn im Mai 2007 nochmals bitte, seinen „Fehler“ einzugestehn und mir zu helfen. Nach Jahren des Stillschweigens (zumindest mir gegenueber) macht er nun haarstraeubende Aeusserungen und stellt nicht nur mich, sondern meinen verstorbenen Vater, der sich nicht mehr verteidigen kann, als unredlich hin!  (11 O 364/09 LG Trier 29. Juni 2010: Stone ./. Hildesheim – Zeugin des Beratungsgespraechs und der Beurkundung: Inge Hubo McDermaid)...

 

 

Von Inge Hubo McDermaid (deutsche Staatsbuergerin, gebuertige Bitburgerin, seit 1984 wohnhaft in den USA) – Letzte Bearbeitung:  Saturday, November 17, 2018

 

Dies war einmal mein Elternhaus in Bitburg, Messenweg 21, auf welches meine Eltern so stolz waren. Unlautere Handlungen zweier Notare, die es mit ihrer Amtspflicht und den Gesetzen nicht so genau nehmen (Notar Friedhelm Hildesheim aus Bitburg und Notar Dr. Thomas Endres aus Wittlich) sowie weitere kriminelle Handlungen einer korrupten Seilschaft zerstoerten nicht nur das Heim meiner im Jahr 2006 verstorbenen Eltern, sondern meine gesamte Familie! Obschon laut Gesetz das Haus/Grundstueck als Testamentsvollstrecker meiner Verwaltung unterliegen - mir ist bis heute kein richterlicher Beschluss bekannt, der mich meines Amtes des Testamentsvollstreckers enthoben hat - ordnete das Amtsgericht Bitburg eine widerrechtliche Zwangsversteigerung an! (Info hier). Trotz Kenntnis der in meinem Besitz befindlichen Dokumente, ungeklaerter rechtlicher Verhaeltnisse und eines „verschwundenen“ Betrages von 46.000 Euro stellt der angebliche Ersteigerer, Herr Johannes Arend aus Bitburg (Arend GmbH), ploetzlich seine bereits anlaufenden Renovierungsarbeiten in meinem Elternhaus ein und beauftragt in aller Eile die Firma Palzkill Erdbau GmbH aus Rittersdorf mit einem grausamen Akt: dem Abbruch meines Elternhauses – das Haus soll ihm nun „zu teuer“ werden... Laut Rechtspfleger Hartmut Wirtz von der Zwangsversteigerungsabteilung beim AG Bitburg soll ich Herrn Arend ggf. auf Zahlung der restlichen 46.000 Euro verklagen muessen!!!

Hintergrund: Bei der Errichtung eines notariellen Testaments im Auftrag meines Vaters „verkannte“ Notar Hildesheim die Bindungswirkung des beim Amtsgericht Bitburg nach dem Tod meiner Mutter auf Veranlassung meines Vaters bereits eroeffneten handgeschriebenen gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern. Dies fuehrte zu schlimmen Komplikationen in der Erbschaftssache. (Details ueber den gesamten Verlauf, einschliesslich des Beratungsgespraechs, der Beurkundung und meines wiederholten Aufsuchens des Notars nach dem Tod meines Vaters: CASE FILE ). Anmerkung: zumindest glaubte ich anfangs, dass es sich hier um einen Fehler, ein Missverstaendnis oder einen Irrtum des Notars handeln musste. Durch weitere Ereignisse wurde jedoch offensichtlich, dass es sich nicht um einen „Fehler“ handeln konnte, sondern vielmehr einen organisierten Plan, mein Elternhaus und besonders das Grundstueck – von grossem Interesse fuer mehrere Baufirmen, in vielgesuchter Lage am Stadtrand von Bitburg - als „Bauland“ zu gewinnen! Dieser Plan hatte jedoch ein nicht vorhersehbares Hindernis: meine Unterschrift zum sofortigen Verkauf fehlte – entgegen Erwartung. Trotzdem fanden etliche Handlungen statt, die meiner ausdruecklichen Zustimmung und meiner Unterschrift beduerfen. Wie ist dies moeglich?! In diesem Dokument werden Sie vorlaeufig weiterhin vom „Fehler“ des Notars lesen – Entscheiden Sie doch selbst !!!

 

Eine korrupte Seilschaft wird gegen mich taetig und verhindert Rechtsprechung an mehreren Instanzen: AG Bitburg – LG Trier - OLG Zweibruecken!

Zwar verfuege ich ueber eine notariell beurkundete Generalvollmacht und erhielt im Verlauf der Testamentseroeffnung (nach dem Tod meines Vaters am 24. Okt. 2006) vom AG Bitburg einen Brief, in welchem ich um Mitteilung gebeten wurde, ob ich das Amt des Testamentsvollstreckers laut notariellem Testament annehme; eine Kopie der beiden eroeffneten Testamente und des Eroeffnungsprotokolls waren beigefuegt. Als ich die schriftliche Annahme dieses Amtes (Akte 7 IV 372/06) persoenlich aufs Gericht trug, versicherte man mir, dass alles in bester Ordnung waere. Der Eingang meiner Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers wurde vom AG Bitburg am 9. Nov. 2006 schriftlich bestaetigt (Akte 7 VI 371/06 – bitte Aktenzeichen beachten!). Laut Gesetz beginnt hiermit mein Amt!!! Doch eine skrupellose Seilschaft wurde gegen mich taetig, sodass meine Dokumente bei keiner Instanz (AG Bitburg, LG Trier, OLG Zweibruecken) vor die jeweiligen Richter gelangten (Sachverhaltdarstellung im Detail). Nicht nur wurde mein Elternhaus entgegen all mein Protestieren widerrechtlich zwangsversteigert und folglich gar abgerissen, sondern inzwischen wurde ich selbst zu unrecht unter staendig wechselnden Vertretungsverhaeltnissen vor dem Landgericht Trier verklagt: SES Schlutius Eulitz Schrader ./. McDermaid Inge oder SKW Schwarz Rechtsanwaelte ./. McDermaid Inge ???.

RA Papenmeier reicht beim LG Trier die Klage gegen Notar Hildesheim wegen Notarhaftung ein.

Alle Bemuehungen, Notar Hildesheim zu einer Stellungnahme zu bewegen, schlugen immer wieder fehl. Laut notariellem Testament sollte neben uns drei Geschwistern auch meine Tochter, J. Stone, bedacht werden, jeder von uns mit ¼ Erbanteil. Wegen der Verfehlung des Notars wurde jedoch im Verlauf des Erbscheinverfahrens u. a. ein Erbschein nur fuer uns drei Geschwister ausgestellt, welcher jeden von uns zu 1/3 Erbe berechtigt. Mit Schreiben vom 21. Dez. 2009 reicht RA Thomas Papenmeier (Papenmeier & Zoehner in Eilenburg) im Auftrag meiner Tochter eine Klage gegen Notar Hildesheim beim LG Trier ein. Das Gericht macht das Fortsetzen des Verfahrens sowie die Klagezustellung an Notar Hildesheim davon abhaengig, dass erst einmal ein Gerichtskostenvorschuss von 1.968 Euro an die Gerichtskasse eingezahlt wird (Schreiben LG Trier vom 30. Dez. 2009). Mit Beschluss vom 12. Jan. 2010 von der 11. Zivilkammer des LG Trier durch den Vizepraesidenten des Landgerichts Dr. Manfred Grueter, den Richter am Landgericht Leonardy und den Richter am Landgericht Christian Stumm wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter, RLG Stumm, zur Entscheidung uebertragen.

Notar Hildesheim beauftragt Dr. Juergen Micus (Schluender Rechtsanwaelte in Hamm), welcher mit Schriftsatz vom 22. Jan. 2010 beantragt, die Klage abzuweisen. Sein Fristverlaengerungsantrag von 3 (drei) Wochen zur Klageerwiderung wird von RLG Stumm gewaehrt. Ebenso wird einem weiteren Fristverlaengerungsantrag von 2 (zwei) Wochen bis zum 29.03.2010 entgegen Interesse der Klaegerin von RLG Stumm mit Verfuegung vom 15. Maerz 2010 stattgegeben.

Notar Hildesheim macht haarstraeubende Bemerkungen – seine Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit! Ausserdem haelt sich Herr Hildesheim fuer unfehlbar!

Am 23. Maerz 2010 erhaelt RA Papenmeier die Klageerwiderung von Notar Hildesheim in einem Schriftsatz vom 18.03.2010. Darin bestreitet Notar Hildesheim ganz einfach, das gemeinschaftliche Testament meiner Eltern im Verlauf des Beratungungsgespraechs eingesehen zu haben. Auch macht er weitere Aussagen, die ebenso nicht der Wahrheit entsprechen. Seit mehr als 3 (drei) Jahren wartete ich auf eine Stellungnahme von Notar Hildesheim. Da es ihm offensichtlich an Integritaet mangelt und er sich anscheinend fuer „unfehlbar“ haelt, stellt er nun nicht nur mich selbst als Luegner, sondern meinen verstorbenen Vater – sein ganzes Leben lang ein rechtschaffener Mann - als unredlich hin, was unverzeihlich ist und Baende spricht...

Richter Stumm gewaehrt die von Notar Hildesheim angeforderte Prozesskostensicherheit in Hoehe von 3.020 Euro fuer das LG Trier und 3.380 Euro fuer eine weitere Instanz!

Im Schreiben vom 9. April 2010 nehmen wir Stellung zum Schriftsatz des Beklagten, wobei ich den Verlauf des Beratungsgespraechs sowie der spaeteren Beurkundung schildere. Mit Verfuegung vom 13. April 2010 bestimmt RLG Stumm den Gerichtstermin auf den 29. Juni 2010 (14:45 Uhr, LG Trier, 2. OG, Sitzungssaal 230, Justizstr. 2, 4, 6). Zum Termin werden wir mit Schreiben vom 14. April 2010 geladen, wobei die Klagepartei bis zum 14. Mai 2010 einen Auslagenvorschuss von 1.000 Euro fuer meine Ladung als Zeugin einzahlen oder meine Auslagenverzichtserklaerung vorlegen muss.

Notar Hildesheim fordert mit Schreiben vom 21. April 2010 Prozesskostensicherheit in Hoehe von 3.020 Euro fuer das LG Trier und darueber hinaus 3.380 Euro fuer eine weitere Instanz! Am 25. Mai.2010 beschliesst Richter Stumm, dass die Klaegerin, Jamie Stone, die Anwaltskosten des Notar Hildesheim als Sicherheit im Voraus an die Gerichtskasse einzuzahlen hat: "Die Klaegerin hat wegen der dem Beklagten voraussichtlich entstehenden Prozesskosten Sicherheit zu leisten in Hoehe von 6.400 Euro bis zum 22. Juni 2010." Hierbei handelt es sich nicht nur um die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten des Notars fuer die erste Instanz, also beim LG Trier, sondern ebenso fuer die zweite Instanz, sowie vom Anwalt des Notars, RA Dr. Micus, beantragt. Die Prozesskostensicherheit in Hoehe von 6.400 Euro (fuer 1. sowie 2. Instanz!) wird am 15. Juni 2010 an die Landesjustizkasse Chemnitz ueberwiesen und hinterlegt...

Notar Hildesheim schlaegt noch einmal aus: waehrend er bisher stets clever umging, meine Anwesenheit beim Beratungsgespraech zu bestaetigen, macht er mich nun zum Initiator des notariellen Testaments!

Notar Hildesheim macht mehrere falsche Aussagen im Schreiben vom 14. Juni 2010 und erinnert sich angeblich nicht, dass ich ihn kurz nach dem Tod meines Vaters zwecks Beratung aufsuchte – Herr Hildesheim hatte mir gesagt, dass ich mich jederzeit mit Fragen an ihn wenden kann. (Bei dieser Gelegenheit fragte er mich, ob mich das AG Bitburg bereits zum Testamentsvollstrecker ernannt hat, was ich bejahte; auch empfahl er mir sogleich einen Immobilienmakler, falls mein Elternhaus verkauft werden sollte; ich koenne gleich zu ihm ruebergehn und ihm nur sagen, dass er mich geschickt hat). Notar Hildesheim versicherte mir, dass ich mindestens ½ Jahr Zeit habe, die Erbauseinandersetzung abzuwickeln; ich soll doch erst einmal nach Hause (in die USA) fliegen und etwas Abstand gewinnen. Von all dem will er heute nichts mehr wissen. Dass ich ihn bei einem (zweiten) Besuch im Mai 2007 unter Traenen regelrecht anflehte, seinen Fehler, Irrtum oder Missverstaendnis bezueglich des Nichterkennens der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments meiner Eltern einzugestehn und mir zu helfen, bestreitet er ganz einfach. Dies war der Zeitpunkt, als er zu mir sagte: „Jetzt wird es mir aber zu bunt!“ Auch hatte ich ihn gebeten, meine damalige RAin, Elfriede Fuchs (ehem. Kanzlei Fuchs & Wolters, heute Anwaltskanzlei Elfriede Fuchs in Bitburg), anzurufen, da sie mit ihm sprechen wollte. Frau Fuchs war schon seit langem ueber das Verfehlen des Notars informiert. Herr Hildesheim sagte, dass er sie anrufen wird, jedoch nicht in meinem Beisein! Man sollte RAin Fuchs doch einmal ueber den Inhalt dieses Telefongespraechs befragen!!! Sie koennte ebenso bestaetigen, dass ich Notar Hildesheim im Mai 2007 aufsuchte und warum!

Waehrend Notar Hildesheim endlich meine Anwesenheit beim Beratungsgespraech bestaetigt, was er bisher stets umgangen hat – wohl um eine Hintertuer offen zu lassen - macht er mich nun zum Initiator des notariellen Testaments und stellt mich regelrecht als „Erbschleicherin“ hin! Ich sehe keine Alternative mehr, als sobald wie moeglich mehr Details zu berichten, wie z. Bsp. folgendes: Waehrend meines Aufsuchens in seinem Buero im Mai 2007 fragte mich Herr Hildesheim, woher denn meine Geschwister ueberhaupt von dem alten Testament meiner Eltern wussten. Etwas perplex antwortete ich, dass es doch jedem von uns nach der Eroeffnung in der Post zugeschickt wurde. Wie soll man diese Frage von Notar Hildesheim eigentlich verstehen? Die Antwort moechte ich an dieser Stelle einmal offen lassen...

Am 29. Juni 2010 bezeuge ich den Verlauf des Beratungsgespraechs bei Notar Hildesheim vor Richter Stumm am LG Trier   

Waehrend des Gerichtstermins werde ich als Zeugin vernommen. Richter Stumm stellt etliche Fragen, die ich wahrheitsgemaess und nach bestem Wissen und Gewissen beantworte. Notar Hildesheim wendet sich auch einmal persoenlich an mich, verweist auf eine ausgedruckte Indexseite meiner Homepage (damals sowie Bild), mit der Frage, ob ich der Autor der Webseite bin, auf welcher es u. a. heisst: !!! Korrupte Seilschaft verhindert Rechtsprechung !!! AG Bitburg – LG Trier – OLG Zweibruecken.“ Sollte dies etwa eine „Trickfrage“ gewesen sein? Erwartete Herr Hildesheim etwa, dass ich vortrage, nicht fuer die Homepage verantwortlich zu sein oder dass ich mich „nicht erinnern“ kann, ob oder nicht ich das geschrieben habe? Natuerlich ist das meine Homepage, und ich uebernehme volle Verantwortung fuer den gesamten bisherigen Inhalt sowie fuer alles, was dort in Zukunft erscheinen wird. Darueber hinaus geniesse ich in den USA „Freedom of Speech“ und fuerchte mich auch nicht, die Wahrheit auszusprechen... Ich erklaere vor Gericht, dass ich dies geschrieben habe und dass dies mein einziges Mittel ist, die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen...

Ist es fuer Notar Hildesheim fuer ein Schuldbekenntnis zu spaet? Um eigenes Fehlverhalten zu rechtfertigen, machten mich mehrere Beteiligte zum „Boesewicht“!!!

Da ich nicht anwesend war, waehrend Notar Hildesheim, vertreten durch RAin Dr. Alexandra Kelker (ehem. Schluender Rechtsanwaelte in Hamm; heute Heuking Kühn Lüer Wojtek - Buero Koeln), seine Angaben vor Gericht machte, sehe ich nun mit Erstaunen im zugesandten Protokoll, dass die Aussagen wieder nicht mit den tatsaechlichen Begebenheiten uebereinstimmen. Sollte Notar Hildesheim sich nicht mehr so recht an das Beratungsgespraech und die Beurkundung erinnern ???, so hat er mit Sicherheit nicht vergessen, wie ich im Mai 2007 in seinem Buero sass und ihn unter Traenen bat, seinen Fehler einzugestehn. Die Art und Weise, auf welche er mich persoenlich zu diskreditieren versucht, ist auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass es eventuell fuer sein Schuldbekenntnis zu spaet ist!?!? Da Herr Hildesheim angibt, dass er im Zusammenhang mit dem Widerruf meiner Vollmacht seitens meiner Schwester mit Notar Dr. Thomas Endres aus Wittlich ein Gespraech fuehrte, wird mir nun im Nachhinein so manches klar. Notar Dr. Endres, anscheinend ein „Moechte-gern-Anwalt“, fungierte in der ganzen Angelegenheit unbemerkt als Rechtsanwalt beim AG Bitburg und LG Trier (Info hier). Meine Schwester bemerkte einmal, dass sie zur damaligen Zeit "ueberreagierte“, wozu ich mich aus verschiedenen Gruenden nicht weiter aeussern kann...

Ausdruecklich betonen moechte ich, dass entgegen den Darstellungen von Notar Hildesheim mein Vater nicht bereits phlegmatisch, sondern ein sehr akuter Denker war, der genau wusste, was er wollte und sich auch recht gut durchsetzen konnte. Dafuer gibt es etliche Zeugen unter Aerzten und Bekannten. Auch wurde von Notar Hildesheim damals nicht darauf hingewiesen, dass es in der Regel nicht ueblich ist, einer im Ausland lebenden Person eine Vollmacht auszustellen. Ohnehin verweilte ich doch die ganze Zeit bei meinem Vater im Haus, selbst waehrend seiner mehrmaligen Krankenhausaufenthalte. Es war doch nur die Rede davon, dass ich evtl. ein paar Tage in die USA reisen koennte, da mein Mann sich wegen eines Knochenbruchs nun bereits einer Operation unterziehen sollte, waehrend welcher Zeit und bis zu meiner sofortigen Wiederkehr mein Vater evtl. in Kurzzeitpflege im Krankenhaus oder Altenheim bleiben koennte. Auch hierfuer habe ich Zeugen...

Surprise!!! Richter Stumm weist die Klage gegen Notar Hildesheim ab. Die Kammer erkennt deutlich „querulatorische Charakterzuege“ auf meiner Internetseite  

RA Papenmeier weist das LG Trier in seinen Schriftsaetzen vom 15. und 19. Juli 2010 u.a. noch einmal darauf hin, dass die Aussage des Notars sich im Wesentlichen auf Allgemeinplaetzen erschoepft und keine konkreten Angaben enthaelt - ein typisches Aussageverhalten von Notaren, die sich an nichts erinnern oder eigenes Fehlverhalten kaschieren wollen. Es komme nicht darauf an, was Notare oder der Beklagte allgemein tun, sondern was im konkreten Fall geschehen ist! 

Obschon ich trotz des Inhalts des schriftlichen Protokolls (zu welchem ich mich zu einem spaeteren Zeitpunkt noch einmal aeussern werde) weiterhin hoffte, dass Richter Stumm eine weise Entscheidung treffen wird, kommt es eigentlich nicht als Ueberraschung, dass er im Urteil vom 10. Aug. 2010 vom LG Trier die Klage gegen Notar Hildesheim abweist (Im Namen des Volkes!). In der Begruendung heisst es unter anderem, dass sich nach Auffassung der Kammer (11. Zivilkammer des LG Trier) in einem von Notar Hildesheim eingereichten Auszug aus meiner Internetseite deutlich "querulatorische Charakterzuege" erkennen lassen. Hierauf habe ich seit langem gewartet, denn es ist allgemein bekannt, dass dies jedem geschieht, der sich - so wie ich - gegen Rechtsbeugung und Willkuer zur Wehr setzt und sich nicht fuerchtet, die Wahrheit auszusprechen. So war es nur eine Frage der Zeit...

Anmerkungen zum Protokoll: Bei dieser Gelegenheit moechte ich einmal darauf hinweisen, dass ich nicht nach Deutschland gekommen war, weil es meinem Vater gesundheitlich nicht gut ging, so wie es im Protokoll nun lautet. Vielmehr kam ich nach Deutschland, weil mein Vater mich am 13. Aug. 2006 (nur wenige Stunden, nachdem ich ein langes Telefongespraech mit meinen Eltern gefuehrt hatte) mit der Nachricht anrief, dass er meine Mutter hinterm Haus auf dem Boden liegend gefunden hatte und sie im Krankenhaus in einem tiefen Koma liegt. Ich packte in Eile, koordinierte Fluege mit meiner Tochter, die erst von Los Angeles (Westkueste) nach Baltimore (Ostkueste) anreisen musste, von wo aus wir zusammen am 15. Aug. 2006 nach Frankfurt flogen. Bei unserer Ankunft in Bitburg am 16. Aug. 2006 war meine Mutter leider bereits ueber Nacht verstorben. So kam es dazu, dass ich unvorhergesehen bis zum Tod meines Vaters bei diesem blieb, denn er erlitt gleich nach der Beerdigung meiner Mutter einen 3. Herzinfarkt und laut Aerzten stand es wegen der wiederkehrenden Herzprobleme nicht gut um ihn... Irgendwie ging der Zusammenhang im Protokoll an verschiedenen Stellen verloren - was wohl eine Folge der gekuerzten Wiedergabe und des spaeteren Zusammenstellens einzelner Segmente ist, wobei auch die jeweils gestellte Frage nicht aus dem Protokoll ersichtlich ist. Moeglicherweise wurde es noch nirgendwo registriert, wie es dazu kam, dass ich mich seit dem 16. Aug. 2006 in Deutschland befand. Auch mag es zu einem Missverstaendnis gekommen sein, da ich tatsaechlich Ende Mai 2006 zusammen mit meinem Mann meine Eltern besuchte, zu welcher Zeit es meinem Vater bereits gesundheitlich nicht gut ging. Hier handelte es sich jedoch um eine gesonderte Deutschlandreise. Angesichts der Anspielungen des Notar Hildesheim bzw. seiner Rechtsanwaeltin, Dr. Kelker, moechte ich dies lediglich mitteilen!

Uebrigens finde ich es regelrecht absurd, ueber einen Menschen zu richten, ohne ihn erst einmal anzuhoeren. Wieviel Leid waere erspart geblieben, haette man mich nicht meiner Rechte, besonders meines Rechts auf ordnungsgemaesse Anhoerung, beraubt! Meine Schwester haette meinen eigenen Erbteil von mir erhalten (was schon seit langem aktenkundig ist), und unser Elternhaus waere nicht widerrechtlich zwangsversteigert worden! Doch stattdessen wurde meine Familie von einer skrupellosen Seilschaft regelrecht zerstoert. Die Beteiligten machten mich hinter meinem Ruecken zum Boesewicht, dem dringend Einhalt geboten werden muss, womit sie ihre widerrechtlichen Handlungen allem Anschein nach auch noch fuer gerechtfertigt hielten. Fuer solche Methoden habe ich nichts weiter als Verachtung!

„Audiatur et altera pars!“– so hiess es schon bei den Roemern...

Bis heute hat Notar Hildesheim noch keine Angaben dazu gemacht (zumindest in meiner Anwesenheit), wer ihm „angeblich“ gesagt haben soll, dass es kein anderes Testament gibt. Warum besteht das Gericht denn nicht auf eine diesbezuegliche Aussage? Es heisst im Beschluss: „Bei dem Vorgespraech vom 29. 09. 2006 sei ihm gegenueber erklaert worden (wie es auch in § 1 des spaeteren notariellen Testamentes vom 02.10.2006 zu lesen sei), dass fruehere Verfuegungen von Todes wegen nicht vorhanden seien.“ Nicht nur vermeidet Notar Hildesheim weiterhin eine Angabe der Person, die dies erklaert haben soll, sondern darueber hinaus heisst es in § 1 des notariellen Testaments: „Fruehere Verfuegungen von Todeswegen, durch die ich an der Errichtung dieses Testamentes gehindert waere, sind nicht vorhanden.“ Dies ist angesichts der Tatsache, dass Notar Hildesheim das alte Testament eingesehen, jedoch nicht auf die Bindungswirkung hingewiesen hat, ganz klar eine vollkommen andere und auch wahrheitsgemaesse Aussage, denn weder meinem Vater noch mir war eine solche Bindungswirkung bekannt. Mein Vater haette niemals unterschrieben, dass es kein anderes Testament gibt! Das ist ja geradezu eine Frechheit – jedoch keine unbekannte Methode mehr - den Sinn einer Aussage so zu verdrehen! Man muss schon bemerken, dass die Beteiligten, die sich solcher Methoden bedienen, sich zu regelrechten Experten darin entwickelt haben, was wohl an der vielen Uebung liegt. Kann Richter Stumm etwa den distinkten Unterschied dieser beiden Aussagen nicht erkennen? Oder „will“ er das nicht erkennen?

Warum wuerdigt Richter Stumm keine meiner Aussagen, obschon ich mich noch genau an alles erinnern kann, wohingegen Notar Hildesheim sich darin verlaeuft, wie es in seinem Buero gehandhabt wird, wenn jemand ihn zwecks Beratung aufsucht??? Was dies mit dem spezifischen Fall zu tun haben soll, und wie man meine Aussage „nicht hoeher bewerten kann als die des Notars“, ist mir ein Raetsel, denn Notar Hildesheim war nicht in der Lage, etwas zum Verlauf  „dieses“  Beratungsgespraechs auszusagen!!! Es geht um die Ehre meines verstorbenen Vaters, der sich leider nicht mehr verteidigen kann, und nicht um die Groesse eines Erbteilsl!!! Warum ich das immer wieder vergebens betonen muss und dann noch gerade deswegen als „unglaubwuerdig“ hingestellt werde, ist kein gutes Zeugnis fuer das deutsche Justizsystem. Bei solcher „subjektiven Bewertung“ ohne jegliche Wuerdigung meiner Zeugenaussage ist Rechtsprechung kaum moeglich...

Waehrend ich als Zeugin im Gerichtssaal vernommen wurde, stellte Notar Hildesheim die Frage, ob ich dies geschrieben habe – wobei er ein Dokument mit meinem Frontpage hochhielt. Ich uebernahm volle Verantwortung fuer meine Webseite. Richter Stumm bemerkte zu diesem Zeitpunkt, dass ihm meine Webseite bekannt ist usw.. Dass Richter Stumm in der Urteilsbegruendung darauf hinweist, dass er auf meiner Webseite – auf welcher ich von Rechtsbeugung und den Handlungen einer gegen mich taetigen Seilschaft berichte - deutlich “querulatorische Charakterzuege” erkennen will, beweist ohne Zweifel, dass eine objektive Bewertung meiner Glaubwuerdigkeit und somit meiner Zeugenaussage durch diesen Richter nicht stattgefunden hat. Es weist vielmehr darauf hin, dass Richter Stumm zu dem Zeitpunkt des Gerichtstermins befangen war und sich schon ein Urteil gebildet und ueber mich gerichtet, lange bevor ich ueberhaupt den Gerichtssaal betreten hatte.

Ein Rechtsstreit soll durch einen neutralen und unabhaengigen Richter entschieden werden. Daher muss ein an einem Rechtsstreit Beteiligter die Moeglichkeit haben, darauf hinzuwirken, dass nur Richter, die ihm unvoreingenommen gegenuebertreten, mit der Sache befasst werden. Ob es mir ueberhaupt noch moeglich ist, einen solchen Richter zu finden? Offensichtlich war es beim LG Trier nicht der Fall, was Richter Stumm selbst mit seiner - ich moechte es einmal „ungeschickten Wortwahl“ nennen – beweist. Sollte ich nun wieder als „querulatorisch“ bezeichnet werden, dann kann ich daran leider nichts aendern. Das haelt mich jedenfalls nicht davon ab, meine Meinung weiterhin frei zu aeussern!

 

Vor endgueltiger Entscheidung zur Berufungseinlegung gibt es einige Fragen, um die Chancen vor dem OLG Koblenz besser abwaegen zu koennen:

... ob man Notar Hildesheim und mich als Zeugin unter Eid stellen kann (was in Trier entgegen Interesse der Klaegerin sowie entgegen mein Interesse einfach nicht geschah); ob man Notar Hildesheim nicht endlich zu einer Stellungnahme bewegen kann, wer angeblich beim Beratungsgespraech gesagt haben soll, dass kein anderes Testament existiert (was ja meiner Aussage als Zeugin widerspricht); ob man nicht verlangen kann, dass ich diesmal vor Gericht frei sprechen kann und meine Antworten auf Fragen usw. diesmal nicht vom Richter zensiert, selektiv diktiert und dann auch noch im schriftlich zusammengestellten Protokoll sinngemaess nicht mehr mit dem Ausgesagten uebereinstimmen, sondern dass alle Aussagen und Fragen - gleichgueltig von wem gestellt oder beantwortet - woertlich aufgenommen und exakt wiedergegeben werden; ob die Klaegerin (meine Tochter) mir etwa die Rechte abtreten kann, damit ich nicht wieder waehrend des "Verhoers" von Notar Hildesheim den Gerichtssaal verlassen muss, sodass ich seine Stellungnahme nicht hoeren kann; ob ich dem Notar (nun in der Eigenschaft als Klaegerin) selbst wichtige Fragen stellen kann usw....

Waehrend meine Tochter und ich auf Antwort der letzten ungeklaerten Fragen warten - ohne die eine informierte Entscheidung und Abwaegung der Chancen vor dem Berufungsgericht nicht moeglich ist - muss ich, da die Zeit draengt, schliesslich auch ohne diese wichtige Info mehrmals die Aufforderung zur Einreichung der Berufung abschicken...

Es soll zu einer Fristversaeumnis gekommen sein; erfolgreiche Wiedereinsetzung in den  vorherigen Stand soll nahezu unmoeglich sein (weiter moechte ich mich an dieser Stelle nicht dazu aeussern) ...

Am 23. Sep. 2010 beantragt RA Papenmeier beim OLG Koblenz die Wiedereinsetzung (mir steht z. Zt. nur der Schriftsatzentwurf zur Verfuegung) in die versaeumte Berufungsschrift und legt gleichzeitig Berufung ein gegen den Beschluss des LG Trier vom 10. Aug. 2010, AZ. 11 O 364/09. Auch beantragt er eine Verlaengerung der Berufungsbegruendungsfrist, damit die Klaegerin einen anderen Rechtsanwalt (evtl. in den USA mit Zulassung in Deutschland) in der Angelegenheit beauftragen kann. Weitere Info zur Wiedereinsetzung und zum Schriftsatz vom LG Trier, vorlaeufig ohne Kommentar...

Am 22. Okt. 2010 erhalte ich Nachricht, dass der Ersteigerer, Johannes Arend, die Firma Palzkill in Rittersdorf (Palzkill Erdbau GmbH) mit dem Abbruch meines Elternhauses beauftragt hat. Trotz all meiner Bitten und Telefonnachrichten an Herrn Arend wird mein Elternhaus in der Woche vom 1. Nov. 2010 abgerissen – ein geradezu unmenschlicher Akt... es bleibt nichts als ein tiefes Loch!!!

Die Klaegerin kuendigt das Mandat, da RA Papenmeier sie nicht vor dem OLG Koblenz vertreten kann (von Kommentar wird abgesehen...). Die Rechte in der Klage werden auf mich uebertragen...

Am 7. Nov. 2010 wird das OLG Koblenz schriftlich benachrichtigt und um Mitteilung gebeten, ob der von RA Papenmeier beantragten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (wegen der versaeumten Frist zur Einlegung der Berufung) stattgegeben wird. Gleichzeitig wird das OLG gebeten, alle bisher eingereichten Gerichtsdokumente (von der Kanzlei Papenmeier & Zoehner sowie der Prozessbevollmaechtigten des Notar Hildesheim) in dieser Berufungssache an mich zu senden. Laut Haager Zustellungsuebereinkommen bitte ich um Mitteilung auf diplomatischem Weg. Sobald die Wiedereinsetzung stattgefunden hat, beabsichtige ich, einen hiesigen Anwalt mit der Verteidigung meiner Rechte zu beauftragen. In der Zwischenzeit hat die Klaegerin die Rechte in der Notar Klage auf mich uebertragen. Leider ist die Situation so, dass wir nur durch die Ergreifung dieser Massnahme zumindest mit groesserer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen koennen, dass es sich bei den zugesandten Dokumenten (sowohl ans OLG Koblenz gesandt als auch vom OLG Koblenz zugestellt) tatsaechlich um "offizielle" Gerichtsdokumente handelt und die Angelegenheit in ihrer Gesamtheit sowohl dem OLG Koblenz als weitere Rechtsinstanz als auch beiden Parteien vorliegt. In der Vergangenheit verschwanden meine Dokumente und gelangten gar nicht vor die zustaendigen Richter. Wegen der Computertechnologie habe ich auch mehrmals Dokumente erhalten, von denen ich weder das zustaendige Gericht feststellen konnte noch - und viel weniger - von wem sie ausgestellt wurden, da meist ohne Unterschrift! Auch erhielt ich des oefteren Nachrichten "im Auftrag" der von mir adressierten Person, sodass ich meine Ansprechpartner gar nicht erreicht haben mag. All dies gilt es zu vermeiden!!! In diesem Zusammenhang moechte ich bemerken, dass sich dies nicht nachteilig auf RA Papenmeier auswirken soll, der ueber meine Anliegen informiert wurde ...

Am 29. Nov. 2010 zeigte unser Postbote meinem Mann einen Brief, den dieser fuer einen „Einschreibebrief aus Deutschland“ hielt, denn es wurde eine Unterschrift verlangt. Da ich mich zur Zeit in einem anderen Staat aufhielt und mein Mann Anweisung hat, keine derartige Post mehr anzunehmen und auch weder selbst zu unterschreiben noch den Postboten unterschreiben zu lassen (wie in der Vergangenheit geschah), verweigerte er aus gutem Grund die Annahme dieses Schriftstuecks. Es soll ein grauer Umschlag gewesen sein, aehnlich wie die Post, die ich hin und wieder von deutschen Gerichten erhalten hatte. Moeglicherweise handelte es sich hierbei um Gerichtspost vom OLG Koblenz, denn wir warten immer noch auf Antwort auf meine Anfrage vom 7. Nov. 2010 ???

Inzwischen habe ich bereits einige weitere Einzelheiten zum Verlauf des Beratungsgespraechs und meines Aufsuchens des Notars kurz nach dem Tod meines Vaters sowie im Mai 2007 veroeffentlicht. Manche Aussagen, die damals im Buero von Herrn Hildesheim geaeussert wurden, sehe ich im Retrospekt in einem ganz anderen Licht. Es mag zur Aufklaerung der Geschehnisse daher recht wichtig sein (besonders, da das schriftliche Protokoll meiner Zeugenaussage beim LG Trier meine tatsaechlichen Aussagen nicht wiedergibt! Bis zum Beschluss des LG Trier war ich stets bereit, die Amtspflichtverletzung offiziell als „Fehler“ zu akzeptieren, damit die Angelegenheit auf guetlichem Weg aus der Welt geschaffen werden koennte. Daher verhielt ich mich am LG Trier gar recht zurueckhaltend, was sich leider nachteilig auswirkte!). Es handelt sich bei der weiteren Info z. Bsp. um einen Vorschlag bezueglich meines Elternhauses (waehrend des Beratungsgespraechs meines Vaters bei Notar Hildesheim) als auch einen anderen Vorschlag (gegenueber dem Immobilienmakler, Hans-Juergen Enders (Kreissparkasse Bitburg-Pruem), zu welchem Notar Hildesheim mich gleich nach dem Tod meines Vaters geschickt hatte) und mag zur Frage aufklaeren, ob es sich bei der Falschberatung tatsaechlich „nur“ um einen „Fehler“ handelte... Info in Case File

Die Liste der Personen, die ich bisher in der ganzen Sache angeschrieben habe, wird staendig erweitert. Die verschiedenen Reaktionen sind uebrigens recht interessant...

14/05/2009 Dr. Joachim Streit – ehem. Buergermeister Bitburg – „Alle kommen mit!“; heute Landrat Eifelkreis Bitburg-Pruem; ebenso angeschrieben: gesamte Liste Streit;

12/01/2010 Joachim Kandels – Buergermeister Bitburg; „Mit Leib und Seele fuer Bitburg“ – gegen Korruption!

Vorerst moechte ich die anderen Namen der bereits angeschriebenen Personen nicht veroeffentlichen. Bisher sind es mehrere tausend, darunter unzaehlige Richter an saemtlichen Gerichten in Deutschland (und darueber hinaus). Ich mache mir keine Illusionen darueber, dass an einem deutschen Gericht in meiner Sache jemals „Recht“ gesprochen wird. Daher verfolge ich ein anderes Ziel...

2011-06-17 Heute moechte ich einmal eine recht merkwuerdige Nachricht vom 4. Jan. 2011 vorstellen, die ich damals ausdruckte und heute durch Zufall wiederfand. Die Email soll „angeblich“ von einem Polizeioberkommissar Stefan Wagner bei der Polizeiinspektion Bitburg sein. Eine BESCHULDIGTENANHOERUNG? Es kann sich kaum um ein ernsthaftes Schreiben handeln, denn mir ist keine Polizeidienststelle bekannt, die solche Email uebermittelt. Soll es sich hier um einen schlechten Witz handeln? Ist die Nachricht von einer Person mit Interesse daran, mich einzuschuechtern oder dergleichen? Gibt es ueberhaupt einen Polizeioberkommissar Stefan Wagner bei der PI Bitburg? Auf der Webseite jedenfalls nicht. Moeglicherweise wurde die Email der Polizeiinspektion von einem „Hacker“ heimgesucht
Wortlaut der Email:

Sehr geehrte Frau McDermaid,

mit Email vom 25.11.2010 hatte ich Ihnen eine Beschuldigtenanhörung zugesandt. Da ich bislang keinen Rücklauf feststellen konnte, bitte ich Sie um kurze Bestätigung, dass Sie die Email erhalten haben.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Wagner

Polizeioberkommissar
Polizeiinspektion Bitburg

Erdorfer Straße 10

54634 Bitburg

Telefon 06561-9685-81

Telefax 06561-9685-50

pibitbur

Die Polizeiinspektion sollte sich doch einmal hiermit beschaeftigen! Uebrigens hatte ich bei der Bitburger Polizei vor langer Zeit angerufen, um den Leiter der PI Bitburg, Polizeioberrat Dietmar Braun (der leider nicht anwesend war) um Hilfe bezueglich der widerrechtlichen Handlungen am Amtsgericht Bitburg zu bitten. Nach kurzer Sachdarstellung riet man mir zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das AG Bitburg, da die Polizei hierfuer nicht zustaendig sein soll....
 

Auch moechte ich folgende Mitteilung machen: Sollte ich noch einmal Nachrichten erhalten, die dazu dienen sollen, mich von weiteren Handlungen abzuhalten und/oder mich „einzuschuechtern“, verfehlen Sie Ihr Ziel; wenn Sie glauben, dass ich in letzter Zeit untaetig war, dann irren Sie sich! Mit sofortiger Wirkung werde ich weitere solche Nachrichten veroeffentlichen. Darueber hinaus moechte ich noch einmal betonen, dass ich Dokumente nur noch auf diplomatischem Weg annehme; alles, was mich auf andere Weise erreichen mag, geht nach Bekanntmachung dorthin, wo es hingehoert: in den Papierkorb! Beachten Sie endlich die Gesetze, die fuer alle deutschen Staatsbuerger gelten, selbst Notare!

 

2012-08-27 Vor kurzem fand ich das Dokument, das mir vermutlich am 25. Nov. 2010 ein angeblicher „Polizeioberinspektor Stefan Wagner von der Polizeiinspektion Bitburg“ via Email zugesandt hat. Die Email selbst ging mir anscheinend verloren – leider! Diese Nachricht sah ich nicht als ernsthafte Sache. Das besagte Dokument hatte ich jedoch ausgedruckt: POL 1112 / 2010 Beschuldigten - Anhoerung. Wie bitte? Ich soll eine Straftat begangen haben?

 

2018-09-08 Ich schrieb folgende Bewertung von Notar Friedhelm Hildesheim (Bitburg) auf Golocal.de. "Notar Friedhelm Hildesheim verfälscht Testamente und sonstige Urkunden und läßt originale Testamente verschwinden. Werde nicht zum/zur weiteren Geschädigten!"

 

2018-11-16 Heute erhielt ich folgende Nachricht vom golocal Team: "Wir möchten Dir mitteilen, dass wir zu Deiner Bewertung eine Beschwerde der betroffenen Location erhalten haben. In seiner Beschwerde hat der Locationinhaber behauptet, Deine Ausführungen seien unwahr, beleidigend und verleumderisch. Insbesondere schreibt er: Die Bewertung enthält ausschließlich strafbare Inhalte. Frau McDermaid hat gegen mich geklagt und diesen Prozess verloren. Daher mussten wir Deine Bewertung leider vorübergehend in Quarantäne verschieben (hier ein Screenshot meiner Bewertung in Quarantaene) und für die anderen User unsichtbar schalten. Sobald eine Bewertung vom Inhaber als unwahr angegriffen wird, bist Du als Verfasser beweispflichtig".

 

Hierzu sage ich nur folgendes: "Notar Friedhelm Hildesheim ist aeusserst gefaehrlich, denn er hat saemtliche Urkunden zahlreicher Vorgaenger in seiner Verwahrung. Und meine Situation ist bei Weitem kein Einzelfall! Diese kriminelle Bande bedroht mich seit Jahren, doch ich lasse mir keinen Maulkorb verpassen. Die Wahrheit muss ans Tageslicht! Uebrigens stimmt es auch nicht, dass ICH gegen Notar Hildesheim geklagt habe, denn es hiess, dass ich nicht dazu berechtigt bin, da nicht die Benachteiligte - geradezu unglaublich! Man fuerchtete sich wohl davor. Ich durfte lediglich als Zeugin gegen diesen Mann aussagen. So musste ich den Gerichtssaal am LG Trier verlassen, waehrend Hildesheim angehoert wurde. Wegen mangelnder Protokollierungspflichten ist mir bis heute nicht einmal bekannt, was Hildesheim alles ausgesagt hat!"

 

Noch ist nicht aller Tage Abend! Nun soll es erst einmal recht interessant werden!

 

Bitte etwaige Fehler entschuldigen, weitere Info, sobald mir die Zeit erlaubt!!

 

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