Widerrechtliche Versteigerung – Bauarbeiten haben begonnen!

July 8th, 2010
by Inge

In meinem Elternhaus haben die Bauarbeiten begonnen: Kacheln und Boeden wurden von Badezimmern und Kuechen entfernt, eine Wand wurde abgerissen. Im Garten scheint die Grenze zum benachbarten Grundstueck nicht mehr zu existieren, eine Hecke und Mauer, welche als Grenze dienten, wurden entfernt, Teile davon liegen im Garten meines Elternhauses, Bodenarbeiten sind im Gange (evtl. Strasse, Kanaele, Rohre etc.).
Das Nachbargrundstueck (dessen Besitzer kurz nach meinem Vater verstarb), wurde  von einer Baufirma (Eifelhaus) gekauft, welche auch grosses Interesse am Grundstueck meiner Eltern zeigte und damals vorschlug, dieses zu kaufen und von hinten zu erschliessen und zu bebauen, was u. a. wegen der Probleme in der Erbschaftssache jedoch nicht zur Debatte stand.

All diese Bauarbeiten finden statt, obschon das Haus/Grundstueck laut Gesetz meiner Verwaltung unterliegen. Der angerichtete Schaden ist mit nichts wieder gut zu machen! Beim Verteilungstermin wurden mir 52.000 Euro (1/3 Erbteil) angeboten, die 46.000 Euro fuer die angeblich “bleibenden Rechte”, so heisst es, muessen ggf. vom Ersteigerer (Herrn Johannes Arend) eingeklagt werden.  Natuerlich verweigerte ich meine Unterschrift zur Verteilung des Erloeses, denn ich werde eine solch widerrechtliche Handlung nicht unterstuetzen. Mein Antrag beim AG Bitburg, das Bauen auf dem Grundstueck durch gerichtliche Verfuegung einstellen zu lassen, wurde von einem Richter Scholz (Richter auf Probe?) abgelehnt: seit dem Zuschlag waere ich nicht mehr Miteigentuemerin und ich haette auch keine sonstigen Rechte an dem Grundbesitz dargelegt! Wurden meine Dokumente wieder nicht vorgelegt? Etliche Versuche, den Richter persoenlich im Gericht zu erreichen, schlugen fehl, dann sollte er ploetzlich in einem Seminar sein… Meine Beschwerde gegen den Zuschlag wurde von Direktor AG Bitburg Mencher abgelehnt. Bei einem persoenlichen Gespraech mit Richter Mencher, in welchem ich ihm die ganze Lage noch einmal erklaerte, meinte dieser, dass er mir nicht helfen kann, wobei ich bemerkte, dass es sich hier wohl um das “Wollen” und nicht um das “Koennen” handelt. Schliesslich kommentierte Richter Mencher: “Sie wollen das Haeuschen des Vaters!” Diese Worte waren nicht nur sehr verletzend, sondern beweisen, dass Richter Mencher den Hintergrund nicht versteht. Inzwischen schrieb ich Herrn Mencher an, dass eine Entschuldigung angebracht waere, denn es ging mir nie um einen Erbteil (was auch seit langem aktenkundig ist), sondern um ein Versprechen, das ich meinem Vater gegeben habe und die Verteidigung seiner und meiner Rechte und der Ehre meines Vaters, der nun von Notar Hildesheim – welcher seinen Fehler nicht eingestehen kann – als unredlich hingestellt wird. Bis heute habe ich noch keine Antwort von Richter Mencher erhalten…
Nun muss ich weitere Schritte einleiten…

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