Ein paar persoenliche Worte an Sie, Herr Endres: MYOB!
Posted: Mon Aug 16, 2010 9:56 am
Sehr geehrter Herr Endres, a.k.a. "Moechte-gern-Anwalt",
Sie sollen nicht zu kurz kommen, daher schreibe ich auch Ihnen heute ein paar Worte:
Nicht nur verletzten Sie in meiner Erbschaftssache Ihre Amtspflicht, indem Sie als Rechtsanwalt vor den Gerichten fungierten, sondern - und das ist schon lange meine Spekulation und wurde im Verlauf der Klage gegen Notar Hildesheim konfirmiert - Sie beratschlagten mit Ihrem Kollegen Hildesheim, wie man mich ausser Gefecht setzen koennte. Durch Ihre Handlungen, Herr Endres, haben Sie wesentlich dazu beigetragen, dass meine Familie zerstoert wurde, denn - wie Sie bereits aus meiner damaligen Email an RA Falk Seliger ersehen konnten - haette meine Schwester meinen eigenen Erbanteil (naemlich 1/4 Erbe) von mir erhalten. Da man mich saemtlicher Rechte beraubte u. mich nicht einmal anhoerte, sondern mich zum "Boesewicht" machte, konnte u.a. auch dies nicht geschehen...
Sie koennen maechtig stolz auf Ihre Errungenschaften sein, Herr Endres! Es scheint mir, dass auch Sie Ihren Beruf verfehlt haben...
Uebrigens moechte ich Ihnen folgenden Rat geben: schlagen Sie naechstes mal erst im BGB nach u. machen Sie sich erst einmal kundig, bevor Sie darin enthaltene Paragraphen zitieren u. - entgegen Ihrer Aufgabe als Notar - Partei ergreifen!
Most of all: M.Y.O.B.
Post unter Bearbeitung...
Sie sollen nicht zu kurz kommen, daher schreibe ich auch Ihnen heute ein paar Worte:
Nicht nur verletzten Sie in meiner Erbschaftssache Ihre Amtspflicht, indem Sie als Rechtsanwalt vor den Gerichten fungierten, sondern - und das ist schon lange meine Spekulation und wurde im Verlauf der Klage gegen Notar Hildesheim konfirmiert - Sie beratschlagten mit Ihrem Kollegen Hildesheim, wie man mich ausser Gefecht setzen koennte. Durch Ihre Handlungen, Herr Endres, haben Sie wesentlich dazu beigetragen, dass meine Familie zerstoert wurde, denn - wie Sie bereits aus meiner damaligen Email an RA Falk Seliger ersehen konnten - haette meine Schwester meinen eigenen Erbanteil (naemlich 1/4 Erbe) von mir erhalten. Da man mich saemtlicher Rechte beraubte u. mich nicht einmal anhoerte, sondern mich zum "Boesewicht" machte, konnte u.a. auch dies nicht geschehen...
Sie koennen maechtig stolz auf Ihre Errungenschaften sein, Herr Endres! Es scheint mir, dass auch Sie Ihren Beruf verfehlt haben...
Uebrigens moechte ich Ihnen folgenden Rat geben: schlagen Sie naechstes mal erst im BGB nach u. machen Sie sich erst einmal kundig, bevor Sie darin enthaltene Paragraphen zitieren u. - entgegen Ihrer Aufgabe als Notar - Partei ergreifen!
Most of all: M.Y.O.B.
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