Richter Mencher gab mir waehrend meines Deutschlandaufenthalts im Juni/Juli 2010 Gelegenheit, in der Erbschaftssache vorzusprechen. Leider bemerkte Herr Mencher u. a., dass er mich strafrechtlich verfolgen lassen wuerde, wenn ich in Deutschland wohnte, weil ich laut seiner Worte "Richterin Butz" als "korrupt" bezeichne. Doch, was gravierender und vollkommen unnoetig war, ist eine Bemerkung seinerseits, dass "ich das Haeuschen meines Vaters haben will."
Sehr geehrter Richter Mencher, ich warte noch immer auf Ihre Entschuldigung!
Folgendes ist ein Auszug aus meiner Email an Richter Mencher vom 2. Juli 2010:
Sehr geehrter Herr Mencher,
zunaechst moechte ich mich bei Ihnen fuer das gestrige Gespraech bedanken.
Leider ist die Sache zu komplex, um Ihnen die ganzen Hintergruende auf die Schnelle zu vermitteln. Dazu muessten Sie ohnehin die Akte durchkaemmen, d. h. die Akte u. die ganzen Parallel-, Neben- u. Beiakten usw.
Sie anerkennen zwar, dass evtl. Fehler in der Angelegenheit unterlaufen sind, doch glauben, dass dem nicht mehr abgeholfen werden kann. Ich erklaerte, dass es sich hier um "wollen" und nicht "koennen" handelt, doch es ist sinnlos, hierueber weiter zu diskutieren.
Bei der ganzen Sache geht es mir darum, dass man die Rechte meines verstorbenen Vaters sowie meine Rechte mit Fuessen getreten hat. Wegen des Verfehlens des Notar Hildesheim, welcher meinen Vater nun als unredlich hinstellt, kam es zu diesen Komplikationen. Eine Seilschaft wurde gegen mich taetig. Dabei war mein einziges Anliegen, den letzten Willen meines Vaters zu wuerdigen, es ging um mein Versprechen, das ich meinem Vater gegeben habe, alles nach seinen Wuenschen zu regeln. Doch da man mich, angefangen beim AG Bitburg, meiner Rechte beraubte, mich nicht anhoerte und meine Dokumente ganz einfach den Richtern nicht vorgelegt wurden, geschah schliesslich das Unglaubliche: mein Elternhaus, welches laut Gesetz meiner Verwaltung unterliegt, wurde widerrechtlich zwangsversteigert.
Dass Sie, Richter Mencher, mich nun - genau wie Notar Hildesheim es in seiner Klageerwiderung getan hat - regelrecht als "Erbschleicher" hinstellen, obschon ich meinen eigenen Erbteil meiner Schwester ueberlassen haette, ist eine grobe Beleidigung. Den Kommentar, dass "ich das Haeuschen meines Vaters haben moechte" haetten Sie sich sparen koennen. Diese Worte, Herr Mencher, beweisen ganz eindeutig, dass Sie mit der ganzen Angelegenheit nicht vertraut sind. Lassen Sie mich noch ein letztesmal betonen, dass es um nichts weiter geht, als die Ehre meines Vaters, der von Notar Hildesheim als Luegner hingestellt wird. Dies ist unverzeihlich, und darum kann ich die Sache nicht ruhen lassen!
Bitte lesen Sie die Email, die ich RA Seliger bereits 2007 geschickt hatte: ich erklaerte mich damals schriftlich bereit, meiner Schwester meinen Anteil am Erbe zu ueberlassen. Diese Email schickte ich spaeter auch Rechtspfleger Wirtz, Rechtspflegerin Gerling erhielt eine Kopie u. all dies ist schon lange aktenkundig. Leider wurde es immer wieder ignoriert. RA Seliger hielt mich aus irgendeinem Grund fuer den Alleinerben des notariellen Testaments u. meine notarielle Generalvollmacht fuer eine privatschriftliche Altersvorsorgevollmacht. Laut Richter Claus Kratz vom OLG Zweibruecken trug er nichts in meiner Angelegenheit vor u. es war auch nichts in der Akte enthalten!
Heute morgen habe ich beim AG Bitburg wiederum beantragt, endlich den Testamentsvollstrecker-Vermerk im Grundbuch einzutragen. Richter Mencher, ich denke eine Entschuldigung waere angemessen. Darueber hinaus sollte sich das Gericht (oder besser das Justizministerium) einmal damit befassen, wie es meine Familie (damit meine ich alle Erben) fuer die verursachten Schaeden kompensieren wird.
Leider muss ich einen Termin wahrnehmen u. bin in Eile...
Mit freundlichen Gruessen,
Inge H. McDermaid
4000 Wedge Court
Mount Airy, MD 21771
(Anmerkung: die Email selbst an RA Seliger moechte ich aus verschiedenen Gruenden hier nicht veroeffentlichen)