Beschluesse LG Trier: Beschwerde meiner Tochter u. eigene!
Posted: Thu Nov 12, 2009 6:28 pm
Richterin Claudia Trenkle hatte mir jedes Recht auf Anhoerung und Beschwerdefuehrung genommen; nur meine Tochter sollte zur Beschwerde beim LG Trier berechtigt sein. Ich sollte ueber die Ereignisse von RA Fuchs informiert werden u. alle gerichtl. Schreiben u. dergleichen von RA Fuchs erhalten. Meine Tochter hatte mir eine Vollmacht geschrieben, sie vor Gericht zu vertreten, denn sie beherrscht die deutsche Sprache nicht genuegend. Doch weiterhin erhielt meine Tochter Schreiben in der Post, welche sie mir sofort faxte. Waehrend ich auf Anhoerung wartete, stand eine Entscheidung unmittelbar bevor; dies war aus besagter Post ersichtlich. Ich rief RA Fuchs an, mir zu erklaeren, was vor sich geht, doch sie wich mir aus u. dann war sie fuer mich nicht mehr erreichbar. Sofort faxte ich wichtige Dokumente ans LG Trier, unter anderem eine beglaubigte Erbausschlagung. Doch es war zu spaet: ein Beschluss war bereits beim LG Trier gesprochen, u. man sprach mir im Nachhinein das Recht auf Anhoerung zu. Ich schrieb den Richtern, dass es sich hier eindeutig um ein Paradox handelt, denn man kann mir doch das Recht auf Anhoerung nicht im Nachhinein zusprechen, sodass ich keinen Gebrauch mehr davon machen kann. Den Richtern - wie sich herausstellte - war nicht bekannt, dass nur meine Tochter am Beschwerdeverfahren beteiligt war u. nicht ich selbst.
Ich bat um Ueberpruefung und schrieb den Praesidenten des LG Trier, Richter Wolfgang Kraemer, um Hilfe an. Ein neuer Beschluss wurde gefasst. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Entscheidung ans OLG Zweibruecken geschickt, was man mir schliesslich via Email vom OLG Zweibruecken mitteilte. Die richterl. Verfuegung vom LG Trier, mich diesbezuegl. anzuschreiben, war wieder einmal nicht ausgefuehrt worden, was ich erst viel spaeter an der Aktenkopie erkennen konnte. Mir blieben wenige Tage, einen neuen Anwalt zu finden, alles recht bizarr... Weitere Info sobald wie moeglich...
Ich bat um Ueberpruefung und schrieb den Praesidenten des LG Trier, Richter Wolfgang Kraemer, um Hilfe an. Ein neuer Beschluss wurde gefasst. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Entscheidung ans OLG Zweibruecken geschickt, was man mir schliesslich via Email vom OLG Zweibruecken mitteilte. Die richterl. Verfuegung vom LG Trier, mich diesbezuegl. anzuschreiben, war wieder einmal nicht ausgefuehrt worden, was ich erst viel spaeter an der Aktenkopie erkennen konnte. Mir blieben wenige Tage, einen neuen Anwalt zu finden, alles recht bizarr... Weitere Info sobald wie moeglich...