Mein Antrag auf Erbscheineinziehung gelangte ohne mein Wissen ans LG Trier, wo anwaltl. Vertretung vorgetaeuscht u. der Antrag von 3 Richtern abgelehnt wurde. Weder der Anwalt noch ich selbst waren informiert; mir ist nicht bekannt, was in der Angelegenheit vorgetragen wurde. Wie sind solche Handlungen u. solche Willkuer moeglich?
Info hierzu: viewtopic.php?f=44&t=25