Email von ROLG Petry: Beschwerde am OLG - Anwaltszwang!
Posted: Tue Nov 10, 2009 8:22 am
Am 17. Sep. 2007 schickt mir Tanja Guth eine Email mit einem Schreiben (3W198.07.doc) von einem Richter Petry (Vorsitzender Richter in Vertretung am OLG Zweibruecken), in welchem mir mitgeteilt wird, dass meine Beschwerde gegen den Beschluss des LG Trier vom 29. Juni 2007 dem Pfaelzischen Oberlandesgericht Zweibruecken als zustaendiges Rechtsmittelgericht vorliegt und dass der Senat mit der Entscheidung bis zum 1. Okt. 2007 wartet. Es heisst, dass meine Beschwerde von einem Anwalt unterschrieben werden muss oder sonst als unzulaessig verworfen wird. Bis heute ist mir nicht klar, warum das OLG Zweibruecken u. nicht das OLG Koblenz zustaendig war
Mir bleiben wenige Tage, einen neuen Anwalt in Deutschland zu finden. Natuerlich ist mir im Nachhinein bewusst, dass eine solche Zustellung via Email ueberhaupt nicht zulaessig ist u. ich daher wiederum nicht formwahrend und deshalb nicht wirksam benachrichtigt wurde (Haager Zustellungsuebereinkommen Info hier: viewtopic.php?f=58&t=22[b] )[/b]