Richterliche Unabhaengigkeit - Justizministerium Mainz

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Inge
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Joined: Tue Jul 14, 2009 7:26 pm

Richterliche Unabhaengigkeit - Justizministerium Mainz

Post by Inge »

Dr. Eggers-Wronna bittet Richter Helmut Mencher (neuer Dir. AG Bitburg) um Stellungnahme bezuegl. meines Schreibens ans Justizministerium in Mainz. Der Kommentar von Richter Mencher ist mir nicht bekannt. Doch in Mainz beruft man sich ganz einfach auf die richterl. Unabhaengigkeit u. ignoriert meine Anschuldigung der korrupten Seilschaft usw.
Warum wird mir immer wieder faelschlich mitgeteilt, dass meine Rechtsmittel ausgeschoepft sind? Weiss man selbst beim Justizministerium nicht, dass Beschluesse im Erbscheinsverfahren keine Rechtskraft entfalten??? :shock:
3133E09-1-30_SP_B1_Endnachricht_H._McDermaid-1.pdf
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Ein paar Gedankengaenge im naechsten Post....
Last edited by Inge on Thu Nov 26, 2009 9:18 pm, edited 1 time in total.
Inge
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Re: Richterliche Unabhaengigkeit - Justizministerium Mainz

Post by Inge »

An dieser Stelle moechte ich einmal folgendes bemerken und gleichzeitig betonen, dass es sich hier lediglich um eine „Meinungsaeusserung“ handelt:

Die Legislative ist fuer die Gesetze verantwortlich. Die Rechtsprechung oder Judikative „im Namen des Volkes (oder Staates)“ ist unabhaengigen Richtern anvertraut, deren Entscheidungen man zwar an einer hoeheren Instanz angreifen kann...
Die
Exekutive soll eine kontrollierende Funktion uebernehmen, u. a. also sicherstellen, dass die richterl. Entscheidungen in Einklang mit den aktuellen Gesetzen stehen. Wenn man jedoch etwas Einblick gewinnt, wird deutlich, dass sich hinter dieser vorgesehenen Gewaltenteilung u. Kontrolle ein gravierendes Problem verbirgt, ein Widerspruch, ein regelrechtes Paradox:
Die Rechtsprechung – so heisst es – ist an Gesetz und Recht gebunden. Wenn man eine richterl. Fehlentscheidung nicht mehr anfechten darf, da das Justizministerium sich ganz einfach auf die richterl. Unabhaengigkeit berufen kann, da es also kein Kontrollorgan gibt, weil die Richter keiner Dienstaufsicht unterliegen sollen, dann besteht nicht nur ein viel zu grosser Spielraum fuer subjektive Auslegung der Gesetze, sondern es sollte niemanden verwundern, dass in einer solchen Situation
Machtmissbrauch u. Willkuer gedeihen. Wenn z. Bsp. ein deutscher Staatsbuerger darauf hinweist, dass ein richterl. Beschluss ganz eindeutig einem Gesetz/Paragraph widerspricht u. von einem Richter (oder einer Richterin) zu hoeren bekommt, dass es sich hier um meine Meinung handelt, er/sie jedoch eine andere Auffassung vertritt, wo sogenannter „Rechtsfrieden“ im Vordergrund steht u. der Mensch dabei uebersehen wird, da kann Rechtsprechung nicht funktionieren...
Hier mein Resümee: man sollte dafuer Sorge tragen, dass eine Balance der Gewalten (wieder) hergestellt, zumindest die richterl. Unabhaengigkeit eingeschraenkt wird, da es ansonsten eigentlich keiner Legislative bedarf, denn Rechtsprechung ist dann nichts weiter als ein Wuerfelspiel –
you win some, and you lose some!!!

Sollte ich mich in meiner Auffassung irren, dann freue ich mich ueber einen Kommentar. Auch ich lerne gern was Neues...
:idea:
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