Vortaeuschung anwalt. Vertretung beim AG Bitb. u. LG Trier!
Posted: Thu Oct 01, 2009 8:08 am
Richter Karl-Josef Krumeich (AG Bitburg) lehnte meinen Antrag auf Erbscheineinziehung ab. Er ignorierte das notariell beurkundete Testament mit Eroeffnungsprotokoll u. der gerichtl. Bestaetigung des Eingangs meiner Annahme des Amtes des Testamentvollstreckers sowie meinen Tatsachenvortrag u. berief sich ganz einfach auf eine Verfuegung von Richter Claus Kratz vom 30.11.2007 (OLG Zweibruecken), obschon diesem Richter zur damaligen Zeit nicht bekannt war, dass ich im Besitz solcher Dokumente bin, denn in meinem neuen Sachvortrag hatte ich mich darauf beschraenkt, dem OLG mitzuteilen, dass es sich bei meiner Vollmacht um eine uneingeschraenkte, notariell beurkundete Generalvollmacht (u. nicht um eine privatrechtl. erteilte Vollmacht) handelt. Ich wusste schliesslich nicht, dass das gerichtl. Schreiben bezuegl. meines Eingangs der Annahme des Testamentsvollstreckers wieder einmal nicht in der Gerichtsakte war.
Richter Krumeich beantwortet meine Frage, warum diese (sowie mehrere andere) richterl. Verfuegungen nicht ausgefuehrt wurden, nicht.
Darueber hinaus war man beim AG Bitburg wieder einmal proaktiv, denn mein Antrag auf Einziehung des Erbscheins war ohne meine Kenntnis bereits ans LG Trier gelangt, wo drei Richter den Antrag ablehnten; der gesamte Sachvortrag war - wie nicht anders zu erwarten - geschmiedet, was ich aus dem Inhalt des Beschlusses selbst ersehen kann.
Zu meinem Erstaunen war in beiden Beschluessen ein Bitburger Rechtsanwalt (mit Sicherheit ohne sein Wissen) als mein Prozessbevollmaechtigter angegeben, obschon er in dieser Angelegenheit kein Mandat erhalten hatte, was dem AG Bitburg bestens bekannt war. Der Anwalt hatte sich lediglich dazu bereit erklaert, mir eine Kopie der Gerichtsakten zu besorgen, weiter nichts. Es tut mir aufrichtig leid, dass dieser Bitburger Anwalt solche Unannehmlichkeiten hatte, daher decke ich den Namen ab. Wie ist es moeglich, dass beim AG Bitburg solche Willkuer herrscht??? Ich hatte Richter Mencher (neuer Dir. AG Bitburg) um Hilfe mit der Erbscheineinziehung u. Aufhebung der widerrechtl. Zwangsversteigerung gebeten, Info hierzu: viewtopic.php?f=59&t=43
Richter Krumeich beantwortet meine Frage, warum diese (sowie mehrere andere) richterl. Verfuegungen nicht ausgefuehrt wurden, nicht.
Darueber hinaus war man beim AG Bitburg wieder einmal proaktiv, denn mein Antrag auf Einziehung des Erbscheins war ohne meine Kenntnis bereits ans LG Trier gelangt, wo drei Richter den Antrag ablehnten; der gesamte Sachvortrag war - wie nicht anders zu erwarten - geschmiedet, was ich aus dem Inhalt des Beschlusses selbst ersehen kann.
Zu meinem Erstaunen war in beiden Beschluessen ein Bitburger Rechtsanwalt (mit Sicherheit ohne sein Wissen) als mein Prozessbevollmaechtigter angegeben, obschon er in dieser Angelegenheit kein Mandat erhalten hatte, was dem AG Bitburg bestens bekannt war. Der Anwalt hatte sich lediglich dazu bereit erklaert, mir eine Kopie der Gerichtsakten zu besorgen, weiter nichts. Es tut mir aufrichtig leid, dass dieser Bitburger Anwalt solche Unannehmlichkeiten hatte, daher decke ich den Namen ab. Wie ist es moeglich, dass beim AG Bitburg solche Willkuer herrscht??? Ich hatte Richter Mencher (neuer Dir. AG Bitburg) um Hilfe mit der Erbscheineinziehung u. Aufhebung der widerrechtl. Zwangsversteigerung gebeten, Info hierzu: viewtopic.php?f=59&t=43