Der Beschluss des OLG Zweibruecken basierte auf falschem/fehlenden Sachvortrag, da RA Falk Seliger nichts in meiner Angelegenheit vorgetragen hatte. Der Anwalt hatte mir vorgetaeuscht, dass den Richtern all meine Dokumente vorliegen. Meinen eigenen Beschwerdebrief gegen den Beschluss des LG Trier, welcher alle notwendige Information u. Dokumente enthielt, faxte ich ihm sogar, falls die Akte wieder einmal nicht alles enthalten sollte. Doch nichts gelangte vor die Richter. Spaeter erfuhr ich, dass mich RA Seliger fuer den Alleinerben des notariellen Testaments gehalten, u. meine notariell beurkundete Generalvollmacht fuer eine privatschriftl. Altersvorsorgevollmacht hielt, was weiter zur Fehlentscheidung beitrug.
Als ich unverzueglich Beschwerde gegen den Beschluss des OLG eingelegt hatte u. mein Anwalt fuer mich nicht zu erreichen war!!!, faxte ich meinen Beschwerdebrief auch mehrmals an die Richter selbst. Da ich zu der Zeit annahm, dass die Richter durch Aktenvorlage darueber informiert waren, dass ich bereits zum Testamentsvollstrecker des notariellen Testaments ernannt worden war, erwaehnte ich diesen Tatbestand nicht gesondert, sondern wies daraufhin, dass es sich bei meiner Vollmacht um eine notariell beurkundete Generalvollmacht handelt u. ich gemaess § 1945 BGB dazu berechtigt war, das Erbe meiner Mutter in Vertretung fuer meinen Vater auszuschlagen u. dass ich dies wiederholt getan hatte, beim 2ten mal notariell beglaubigt u. innerhalb der Frist von 6 Monaten nach Kenntnis des neuen Berufungsgrundes...
Doch ohne anwaltl. Unterschrift wurde mein Beschwerdebrief wiederum verworfen. Mein Anwalt hatte mir nicht einmal mitgeteilt, dass ich Beschwerde einreichen kann u. dass die Frist dazu am 11. Dez. 2007 ablaeuft. All dies erfuhr ich in einem persoenlichen Gespraech mit ROLG Claus Kratz im Nachhinein. Ebenso erfuhr ich von Richter Kratz, dass ein Schreiben mit einer richterl. Verfuegung an mich geschickt worden war. Diese war jedoch nicht ausgefuehrt worden u. ich hatte nichts dergleichen erhalten!!!
Seltsamerweise war beim AG Bitburg bereits am 5. Dez. 2007 ein recht fragl. Erbschein von einer "Richterin Claudia Butz" ausgeschrieben worden, bevor die Frist zur Beschwerdefuehrung abgelaufen war u. ich tatsaechlich Beschwerde eingereicht hatte u. dachte, dass der Fall in Revision war. Wie sind solche Handlungen moeglich? Mit Sicherheit sind sie nicht legal, doch das scheint das AG Bitburg ganz einfach nicht zu interessieren, denn dort steht man eindeutig ueber den Gesetzen.
Die Akte des Erbscheinsverfahrens befindet sich hier: viewforum.php?f=45
Was die Vorgaenge beim OLG betrifft, etwa von Seite 116 der Hauptakte an...
Beschluesse: falscher/fehlender Sachvortrag/Rechtsirrtum!
Beschluesse: falscher/fehlender Sachvortrag/Rechtsirrtum!
Last edited by Inge on Thu Nov 12, 2009 4:40 pm, edited 4 times in total.