Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
LG Trier Kostenfestsetzungsbeschluss vom 15.10.2010
Am 28. Okt. 10 erhalte ich den Kostenfestsetzungsbeschluss einer "Rechtspflegerin" Schmitt vom LG Trier, worin RA Prof. Dr. Burandt aufgegeben wird, 947,06 Euro (nebst Zinsen von 5% Punkten ueber dem jeweiligen Basiszinssatz seit 09.08.2010) fuer die Anreisekosten meines Prozessbevollmaechtigten an mich zu zahlen. Keine meiner Anreisekosten als Partei sollen erstattet werden
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Re: Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
Die Begruendung der Rechtspflegerin Schmitt vom LG Trier war vollkommen falsch u. RA Papenmeier wollte sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss einlegen. Nach ein paar Rueckfragen usw. lese ich den Schriftsatz zur sofortigen Beschwerde u. RA Papenmeier teilt mit, dass er am 10. Nov. 2010 Beschwerde eingereicht hat.
[attachment=1]2010-11-10_Schriftsatz.pdf[/attachment]Gleichzeitig teilt RA Papenmeier mit, dass SKW Schwarz Rechtsanwaelte am gleichen Tag den Betrag von 958,64 Euro auf das Konto seiner Kanzlei ueberwiesen haben; ich werde um Info gebeten, wohin ich diesen Betrag abzueglich der Anwaltskosten fuer die Einlegung der Beschwerde ueberwiesen haben moechte.
Sofort gebe ich Anweisung, den Betrag von SKW Schwarz auf keinen Fall zu akzeptieren, sondern an SKW zurueckzuschicken. Diese Tricks von RA Burandt gehen mir langsam auf die Nerven: Sobald ich den Betrag annehme, wird doch die Beschwerde vom LG Trier abgewiesen, denn meine Annahme bedeutet: "CASE CLOSED!" Mehr moechte ich hierzu im Moment auch nicht kommentieren...
Vielmehr werde ich die Email veroeffentlichen, die ich unverzueglich an RA Dr. Burandt sowie jeden einzelnen der fast 100 Rechtsanwaelte der Kanzlei SKW Schwarz sowie die Berliner Rechtsanwaelte der Kanzlei SES Eulitz Schrader (der ehemaligen SES Schlutius Eulitz Schrader - Klaegerin gegen mich) abgeschickt habe, denn es betrifft jeden dieser Anwaelte.
[attachment=0]5 O 184_08 SES ._. McDermaid (Beschwerde McDermaid ._. SES).pdf[/attachment]
[attachment=1]2010-11-10_Schriftsatz.pdf[/attachment]Gleichzeitig teilt RA Papenmeier mit, dass SKW Schwarz Rechtsanwaelte am gleichen Tag den Betrag von 958,64 Euro auf das Konto seiner Kanzlei ueberwiesen haben; ich werde um Info gebeten, wohin ich diesen Betrag abzueglich der Anwaltskosten fuer die Einlegung der Beschwerde ueberwiesen haben moechte.
Sofort gebe ich Anweisung, den Betrag von SKW Schwarz auf keinen Fall zu akzeptieren, sondern an SKW zurueckzuschicken. Diese Tricks von RA Burandt gehen mir langsam auf die Nerven: Sobald ich den Betrag annehme, wird doch die Beschwerde vom LG Trier abgewiesen, denn meine Annahme bedeutet: "CASE CLOSED!" Mehr moechte ich hierzu im Moment auch nicht kommentieren...
Vielmehr werde ich die Email veroeffentlichen, die ich unverzueglich an RA Dr. Burandt sowie jeden einzelnen der fast 100 Rechtsanwaelte der Kanzlei SKW Schwarz sowie die Berliner Rechtsanwaelte der Kanzlei SES Eulitz Schrader (der ehemaligen SES Schlutius Eulitz Schrader - Klaegerin gegen mich) abgeschickt habe, denn es betrifft jeden dieser Anwaelte.
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Ueberweisung des Betrages kommt nicht in Frage: Hell No!
Am gleichen Tag, an welchem RA Papenmeier die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt hat, kommt der Beschluss vom LG Trier:
"Der sofortigen Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss vom 15.10.2010 wird nicht abgeholfen § 572 Abs. 1 ZPO." Dies kommt natuerlich nicht als Ueberraschung.
Die Akten werden nun dem fuer die Entscheidung ueber die sofortige Beschwerde zustaendigen Oberlandesgericht Koblenz vorgelegt.
[attachment=0]2010-11-10_LG_Trier.pdf[/attachment]
Nun scheint grosses Interesse zu bestehen, dass ich den von SKW Schwarz uebersandten Betrag von 958,64 Euro als Ueberweisung auf mein Konto annehme. Da ich dies nicht zulasse, koenne der Betrag zwischenzeitlich auf einem Fremdgeldkonto von RA Papenmeier "parken" .... Auch das kommt fuer mich gar nicht in Frage, denn m.E. ist Geld auf einem von RA Papenmeier kontrollierten Konto meiner Annahme gleichzusetzen....
"Der sofortigen Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss vom 15.10.2010 wird nicht abgeholfen § 572 Abs. 1 ZPO." Dies kommt natuerlich nicht als Ueberraschung.
Die Akten werden nun dem fuer die Entscheidung ueber die sofortige Beschwerde zustaendigen Oberlandesgericht Koblenz vorgelegt.
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Nun scheint grosses Interesse zu bestehen, dass ich den von SKW Schwarz uebersandten Betrag von 958,64 Euro als Ueberweisung auf mein Konto annehme. Da ich dies nicht zulasse, koenne der Betrag zwischenzeitlich auf einem Fremdgeldkonto von RA Papenmeier "parken" .... Auch das kommt fuer mich gar nicht in Frage, denn m.E. ist Geld auf einem von RA Papenmeier kontrollierten Konto meiner Annahme gleichzusetzen....
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Last edited by Inge on Wed Nov 24, 2010 8:51 am, edited 1 time in total.
Re: Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
Am 24. Nov. 2010 schickt RA Papenmeier folgende Fax an SKW Schwarz:
" ...Sie haben in der obigen Angelegenheit einen Betrag von 958,64 E auf unser Geschäftskonto überwiesen. Auf Weisung unserer Mandantin werden wir Ihnen diesen
Betrag in den kommenden Tagen zurück überweisen. Dies geschieht ohne Anerkenntnis
einer Rechtspflicht. Die Rücküberweisung stellt auch keinen Verzicht unserer
Mandantin auf die Kostenerstattung dar. Unsere Mandantin befürchtet jedoch,
dass sie durch die Annahme des vorgenannten Betrages ihre Rechtsposition hinsichtlich
des Restbetrages in der Sofortigen Beschwerde verschlechtern könnte... "
[attachment=0]2010-11-24_Fax_an_SKW.pdf[/attachment]
" ...Sie haben in der obigen Angelegenheit einen Betrag von 958,64 E auf unser Geschäftskonto überwiesen. Auf Weisung unserer Mandantin werden wir Ihnen diesen
Betrag in den kommenden Tagen zurück überweisen. Dies geschieht ohne Anerkenntnis
einer Rechtspflicht. Die Rücküberweisung stellt auch keinen Verzicht unserer
Mandantin auf die Kostenerstattung dar. Unsere Mandantin befürchtet jedoch,
dass sie durch die Annahme des vorgenannten Betrages ihre Rechtsposition hinsichtlich
des Restbetrages in der Sofortigen Beschwerde verschlechtern könnte... "
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Re: Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
Am 2. Dez. 2010 erhalte ich den Beschluss 14 W 678/10 vom 22. Nov. 2010 (bitte Datum der Entscheidung beachten!) von Einzelrichter Frank Michael Goebel am OLG Koblenz, 14. Zivilsenat. Richter Goebel entscheidet, die von der Klaegerin an die Beklagte zu erstattenden Kosten auf 4.681,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.08.2010 festzusetzen. Im Uebrigen jedoch wird die Beschwerde zurueckgewiesen, was die Kopierkosten betrifft. Bis zum Kostenfestsetzungsbeschluss habe die Gerichtsakte nur 174 Seiten und daher sei die Anrechnung der 70 von RA Papenmeier kopierten Seiten zurueckzuweisen. Mir scheint es jedoch, dass evtl. nicht alle Dokumente in der Akte enthalten waren! Ich werde versuchen, eine Antwort auf diese Frage zu finden...
Zumindest wird weder im Beschluss des OLG Koblenz Bezug darauf genommen, ob die Klaegerin ueberhaupt noch rechtlich existent ist, noch ob RA Dr. Burandt ueberhaupt vertretungsbefugt war. Den Beweis fuer seine Vertretungsbefugnis hat RA Dr. Burandt bis heute nicht erbracht; vielmehr wurde die Angelegenheit vom LG Trier mehr oder weniger ignoriert und nun vom OLG Koblenz nicht einmal adressiert, denn es geht in den richterlichen Ausfuehrungen lediglich darum, ob meine Reisekosten als Partei zu erstatten sind. Insofern war ich jedoch beeindruckt. Allerdings kann ich nicht sicher sein, ob es sich hierbei tatsaechlich um einen "offiziellen" Beschluss des OLG Koblenz handelt...
[attachment=0]2010-11-22_OLG_Koblenz.pdf[/attachment]
Zumindest wird weder im Beschluss des OLG Koblenz Bezug darauf genommen, ob die Klaegerin ueberhaupt noch rechtlich existent ist, noch ob RA Dr. Burandt ueberhaupt vertretungsbefugt war. Den Beweis fuer seine Vertretungsbefugnis hat RA Dr. Burandt bis heute nicht erbracht; vielmehr wurde die Angelegenheit vom LG Trier mehr oder weniger ignoriert und nun vom OLG Koblenz nicht einmal adressiert, denn es geht in den richterlichen Ausfuehrungen lediglich darum, ob meine Reisekosten als Partei zu erstatten sind. Insofern war ich jedoch beeindruckt. Allerdings kann ich nicht sicher sein, ob es sich hierbei tatsaechlich um einen "offiziellen" Beschluss des OLG Koblenz handelt...
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Last edited by Inge on Sun Jan 09, 2011 2:41 pm, edited 5 times in total.
Re: Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
Eine erneute Ueberweisung fand am 23.12.2010 statt.
Info folgt...
Info folgt...
Last edited by Inge on Sun Jan 09, 2011 2:52 pm, edited 2 times in total.
Re: Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
Eine erneute Ueberweisung von insgesamt 4.768,53 Euro fand am 23.12.2010 statt. Die Zahlung von 958,64 Euro wurde von SKW "vernachlaessigt". Abzueglich der Anwaltskosten fuer die sofortige Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren soll SKW somit 819,47 Euro "ueberbezahlt" haben. Ein Gesamtbetrag von 5.727,17 Euro soll an mich ueberwiesen werden; dem stimme ich jedoch nicht zu. Gleichzeitig moechte ich meine Rechte weder durch Annahme noch Zurueckweisung verlieren!
Meine Forderung ist weiterhin, dass das Grundstueck den 4 (vier) Erben unverzueglich zurueckgegeben wird, wobei es meiner Verwaltung unterliegt. Mit dieser Aufgabe soll sich SKW Schwarz schnellstens beschaeftigen. Sollte die Arend GmbH trotz allem die Bauarbeiten nicht einstellen, erachte ich solches Bauwerk als Eigentum aller Erben. RA Dr. Glandien (Anwalt von Herrn Arend - "angebl." Ersteigerer) schrieb mir, dass Herr Arend die fehlenden 46.000 Euro zahlen wird, "sollte er diesen Betrag schulden". Darauf kommt es jedoch nicht an. Das Haus/Grundstueck waren/sind weder zum Verkauf noch zur Versteigerung angeboten u. sind deshalb mit keinem Geldbetrag erhaeltlich. Der Abbruch meines Elternhauses ist nicht nur ein grausamer Akt eines herzlosen Menschen, sondern m.E. ein Verbrechen, an welchem alle an der Seilschaft Beteiligten - sei es durch Interessenkonflikt, Mobbing, Geldannahme, Pflichtverletzung etc. - mit schuldig sind, angefangen von Notar Hildesheim bis hin zum "Professor"...
Trotz all meiner Bemuehungen gab es keine guetliche Einigung. Das Kriminalamt u. die Presse koennen nun auf Korruption, Urkundenfaelschung, Falschaussagen vor Gericht, evtl. Steuerhinterziehung, Prozessbetrug usw. in Zusammenhang mit der Erbschaftssache ueberpruefen. Ich jedenfalls fuerchte mich nicht davor - die Wahrheit muss schliesslich ans Tageslicht!
[attachment=0]2011-01-04_Forderungsaufstellung.pdf[/attachment]
Weitere Info sobald wie moeglich...
Meine Forderung ist weiterhin, dass das Grundstueck den 4 (vier) Erben unverzueglich zurueckgegeben wird, wobei es meiner Verwaltung unterliegt. Mit dieser Aufgabe soll sich SKW Schwarz schnellstens beschaeftigen. Sollte die Arend GmbH trotz allem die Bauarbeiten nicht einstellen, erachte ich solches Bauwerk als Eigentum aller Erben. RA Dr. Glandien (Anwalt von Herrn Arend - "angebl." Ersteigerer) schrieb mir, dass Herr Arend die fehlenden 46.000 Euro zahlen wird, "sollte er diesen Betrag schulden". Darauf kommt es jedoch nicht an. Das Haus/Grundstueck waren/sind weder zum Verkauf noch zur Versteigerung angeboten u. sind deshalb mit keinem Geldbetrag erhaeltlich. Der Abbruch meines Elternhauses ist nicht nur ein grausamer Akt eines herzlosen Menschen, sondern m.E. ein Verbrechen, an welchem alle an der Seilschaft Beteiligten - sei es durch Interessenkonflikt, Mobbing, Geldannahme, Pflichtverletzung etc. - mit schuldig sind, angefangen von Notar Hildesheim bis hin zum "Professor"...
Trotz all meiner Bemuehungen gab es keine guetliche Einigung. Das Kriminalamt u. die Presse koennen nun auf Korruption, Urkundenfaelschung, Falschaussagen vor Gericht, evtl. Steuerhinterziehung, Prozessbetrug usw. in Zusammenhang mit der Erbschaftssache ueberpruefen. Ich jedenfalls fuerchte mich nicht davor - die Wahrheit muss schliesslich ans Tageslicht!
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Zustellung gerichtlicher Schreiben auf diplomatischem Weg!
Heute moechte ich noch einmal darauf hinweisen, weitere Gerichtspost nur auf diplomatischem Weg zuzustellen, da ansonsten nicht mehr akzeptiert. Die Gerichte haben mein Recht auf (ordnungsgemaesse) Benachrichtigung und Zustellung gerichtlicher Schreiben lange genug missachtet! Danke! Inge Hubo McDermaid
Re: Schriftverkehr Klage/Erwiderg: Gerichtstermin aufgehoben
Nochmalige Aufforderung: Bitte Gerichtspost nur auf diplomatischem Weg – gemaess Haager Zustellungsuebereinkommen – zuschicken! Danke! Inge Hubo McDermaid
Weitere Info (mit zusaetzlichen Links) ueber den Verlauf der gesamten Angelegenheit fortan hier:
http://www.ihmcdermaid.com/casefile/ses_klage.htm
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http://www.ihmcdermaid.com/casefile/ses_klage.htm