Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Weitere vorlaeufige Kommentare zum Beschluss von Richter Stumm vom 10. Aug. 2010 (11. Zivilkammer LG Trier) finden Sie bereits hier:
http://www.ihmcdermaid.com/casefile/notar_klage.htm
http://www.ihmcdermaid.com/casefile/notar_klage.htm
Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Das LG Trier schickt den Kostenfestsetzungsantrag vom 11.08.10 von RA Dr. Micus (Schluender Rechtsanwaelte in Hamm), worin der Klaegerin aufgegeben wird, 3.250,50 Euro (plus 5% Zinsen) an die Gegenpartei zu zahlen...
[attachment=0]Verfahrenskosten_RA_Micus_Notar_Klage_11Aug10.pdf[/attachment]
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Frist zur Berufung versaeumt???
Vor endgueltiger Entscheidung zur Berufungseinlegung gab es noch einige Fragen, z. Bsp. ob man Notar Hildesheim u. mich als Zeugin unter Eid stellen kann (was in Trier entgegen Interesse der Klaegerin sowie entgegen mein Interesse einfach nicht geschah); ob man Notar Hildesheim nicht endlich zu einer Stellungnahme bewegen kann, wer angeblich beim Beratungsgespraech gesagt haben soll, dass kein anderes Testament existiert (was ja meiner Aussage als Zeugin widerspricht); ob man nicht verlangen kann, dass ich diesmal vor Gericht frei sprechen kann u. meine Antworten auf Fragen usw. diesmal nicht vom Richter zensiert, selektiv diktiert u. dann auch noch im schriftl. zusammengestellten Protokoll sinngemaess nicht mehr mit dem Ausgesagten uebereinstimmen, sondern dass alle Aussagen u. Fragen - gleichgueltig von wem gestellt o. beantwortet - woertlich aufgenommen u. exakt wiedergegeben werden;
ob die Klaegerin (meine Tochter) mir etwa die Rechte abtreten kann, damit ich nicht wieder waehrend des "Verhoers" von Notar Hildesheim den Gerichtssaal verlassen muss, sodass ich seine Stellungnahme nicht hoeren kann; ob ich dem Notar (nun in der Eigenschaft als Klaegerin) selbst wichtige Fragen stellen kann usw....
Waehrend meine Tochter u. ich auf Antwort der letzten ungeklaerten Fragen warten - ohne die eine informierte Entscheidung u. Abwaegung der Chancen vor dem Berufungsgericht nicht moeglich ist - muss ich, da die Zeit draengt, schliesslich auch ohne diese wichtige Info mehrmals die Aufforderung zur Einreichung der Berufung abschicken...
Jedoch soll es (aus Gruenden, zu denen ich mich im Moment nicht aeussern moechte) zu einer Fristversaeumnis gekommen sein; die Moeglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand soll nahezu unmoeglich sein...
Weitere Info zu einem spaeteren Zeitpunkt...
ob die Klaegerin (meine Tochter) mir etwa die Rechte abtreten kann, damit ich nicht wieder waehrend des "Verhoers" von Notar Hildesheim den Gerichtssaal verlassen muss, sodass ich seine Stellungnahme nicht hoeren kann; ob ich dem Notar (nun in der Eigenschaft als Klaegerin) selbst wichtige Fragen stellen kann usw....
Waehrend meine Tochter u. ich auf Antwort der letzten ungeklaerten Fragen warten - ohne die eine informierte Entscheidung u. Abwaegung der Chancen vor dem Berufungsgericht nicht moeglich ist - muss ich, da die Zeit draengt, schliesslich auch ohne diese wichtige Info mehrmals die Aufforderung zur Einreichung der Berufung abschicken...
Jedoch soll es (aus Gruenden, zu denen ich mich im Moment nicht aeussern moechte) zu einer Fristversaeumnis gekommen sein; die Moeglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand soll nahezu unmoeglich sein...
Weitere Info zu einem spaeteren Zeitpunkt...
Wiedereinsetzung/Berufungseinlegung beim OLG Koblenz
Am 23. Sep. 2010 beantragt RA Papenmeier beim OLG Koblenz die Wiedereinsetzung in die versaeumte Berufungsschrift u. legt gleichzeitig Berufung ein gegen den Beschluss des LG Trier vom 10.08.2010, AZ. 11 O 364/09. Auch beantragt er eine Verlaengerung der Berufungsbegruendungsfrist.
Mehr Info spaeter...
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Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Mir steht bisher nur der "Schriftsatzentwurf" des Wiedereinsetzungsantrags und der Anzeige der Berufungseinlegung gegen den Beschluss des LG Trier zur Verfuegung.
[attachment=0]2010-09-23_Schriftsatzentwurf_an_OLG_Koblenz_2.pdf[/attachment]Weitere Info sobald wie moeglich...
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Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Aus Gruenden, die ich z. Zt. nicht angeben moechte, ohne Kommentar...
[attachment=1]2010-09-24_bis_2010-10-07-1.pdf[/attachment]
[attachment=0]2010-09-28_LG_Trier-1.pdf[/attachment]
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Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Die Klaegerin hat inzwischen das Mandat gekuendigt, da RA Papenmeier sie nicht vor dem OLG Koblenz vertreten kann.
RA Papenmeier wurde auch darauf hingewiesen, dass alle bisher empfangenen sowie zukuenftig an das OLG Koblenz gerichteten Dokumente in der Notar Klage - sowohl von der Kanzlei Papenmeier & Zoehner sowie der Prozessbevollmaechtigten des Notar Hildesheim - nur auf diplomatischem Weg an meine Adresse (Inge H. McDermaid - Mutter der Klaegerin) in den USA zugestellt werden sollen, da ansonsten nicht akzeptiert. RA Papenmeier wurde wiederholt gebeten, dem OLG Koblenz diese Mitteilung zu machen. Ich bin zum Empfang u. zur Weiterleitung solcher Dokumente an die Klaegerin berechtigt. Das OLG Koblenz wird umgehend auch von der Klaegerin persoenlich hiervon in Kenntnis gesetzt.
Leider ist die Situation so, dass wir nur durch die Ergreifung dieser Massnahme zumindest mit groesserer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen koennen, dass es sich bei den zugesandten Dokumenten (sowohl ans OLG Koblenz gesandt als auch vom OLG Koblenz zugestellt) tatsaechlich um "offizielle" Gerichtsdokumente handelt u. die Angelegenheit tatsaechlich in ihrer Gesamtheit sowohl dem OLG Koblenz als weitere Rechtsinstanz als auch der Klaegerin als Partei vorliegt.
Wegen der Computertechnologie habe ich in der Vergangenheit mehrmals Dokumente erhalten, von denen ich weder das zustaendige Gericht feststellen konnte noch - u. viel weniger - von wem sie ausgestellt wurden, da meist ohne Unterschrift! Auch erhielt ich des oefteren Nachrichten von Gerichten jeweils "im Auftrag" der von mir adressierten Person, sodass ich meine jeweiligen Ansprechpartner gar nicht erreicht haben mag. All dies gilt es zu vermeiden!!! Ich bitte daher um Verstaendnis!!!
In diesem Zusammenhang moechte ich bemerken, dass unser Anliegen sich nicht nachteilig auf RA Papenmeier auswirken soll.
Von weiterem Kommentar moechte ich z. Zt. absehen...
RA Papenmeier wurde auch darauf hingewiesen, dass alle bisher empfangenen sowie zukuenftig an das OLG Koblenz gerichteten Dokumente in der Notar Klage - sowohl von der Kanzlei Papenmeier & Zoehner sowie der Prozessbevollmaechtigten des Notar Hildesheim - nur auf diplomatischem Weg an meine Adresse (Inge H. McDermaid - Mutter der Klaegerin) in den USA zugestellt werden sollen, da ansonsten nicht akzeptiert. RA Papenmeier wurde wiederholt gebeten, dem OLG Koblenz diese Mitteilung zu machen. Ich bin zum Empfang u. zur Weiterleitung solcher Dokumente an die Klaegerin berechtigt. Das OLG Koblenz wird umgehend auch von der Klaegerin persoenlich hiervon in Kenntnis gesetzt.
Leider ist die Situation so, dass wir nur durch die Ergreifung dieser Massnahme zumindest mit groesserer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen koennen, dass es sich bei den zugesandten Dokumenten (sowohl ans OLG Koblenz gesandt als auch vom OLG Koblenz zugestellt) tatsaechlich um "offizielle" Gerichtsdokumente handelt u. die Angelegenheit tatsaechlich in ihrer Gesamtheit sowohl dem OLG Koblenz als weitere Rechtsinstanz als auch der Klaegerin als Partei vorliegt.
Wegen der Computertechnologie habe ich in der Vergangenheit mehrmals Dokumente erhalten, von denen ich weder das zustaendige Gericht feststellen konnte noch - u. viel weniger - von wem sie ausgestellt wurden, da meist ohne Unterschrift! Auch erhielt ich des oefteren Nachrichten von Gerichten jeweils "im Auftrag" der von mir adressierten Person, sodass ich meine jeweiligen Ansprechpartner gar nicht erreicht haben mag. All dies gilt es zu vermeiden!!! Ich bitte daher um Verstaendnis!!!
In diesem Zusammenhang moechte ich bemerken, dass unser Anliegen sich nicht nachteilig auf RA Papenmeier auswirken soll.
Von weiterem Kommentar moechte ich z. Zt. absehen...
Last edited by Inge on Fri Nov 05, 2010 2:59 pm, edited 1 time in total.
Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
Bisher ist der Klaegerin noch nicht bekannt, ob das OLG Koblenz dem Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens stattgeben wird. Das OLG Koblenz wird benachrichtigt werden, eine diesbezuegliche Mitteilung zu machen und zwar auf diplomatischem Weg. Hilfsweise – als weitere Begruendung - moechte ich darauf hinweisen, dass die Deutschkenntnisse der Klaegerin nicht zum Verstaendnis gerichtlicher Dokumente ausreichen. Da das Mandat mit RA Papenmeier nicht mehr besteht, kann ich die gerichtlichen Angelegenheiten in der Notar Klage nicht laenger mit ihm besprechen und der Klaegerin daraufhin verstaendlich machen!
Last edited by Inge on Fri Nov 12, 2010 2:28 pm, edited 1 time in total.
Re: Schriftverkehr der Klage und Erwiderung - Notarhaftung
In der Zwischenzeit hat die Klaegerin die Rechte in der Notar Klage auf mich uebertragen...
Wir haben das OLG Koblenz schriftlich benachrichtigt und gebeten, alle bisher eingereichten Gerichtsdokumente (von der Kanzlei Papenmeier & Zoehner sowie der Prozessbevollmaechtigten des Notar Hildesheim) in dieser Berufungssache an mich zu senden.
Gleichzeitig bat ich das OLG Koblenz, mitzuteilen, ob der von RA Papenmeier beantragten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (wegen der versaeumten Frist zur Einlegung der Berufung) stattgegeben wird, damit ich einen hiesigen Anwalt mit der Verteidigung meiner Rechte beauftragen kann. Weiterhin bat ich, alle relevanten gerichtl. Dokumente laut Haager Zustellungsuebereinkommen auf diplomatischem Weg zu senden u. bat insofern um Verstaendnis...
[attachment=0]OLG Kob_Rechte_uebertragen & Dipl_Zustellg_2010-11-07.pdf[/attachment]Ich werde mich mit dem OLG Koblenz in Verbindung setzen u. anfragen, ob meine am 7. Nov. 10 gefaxten Dokumente vorliegen u. die Angelegenheit dort bearbeitet wird; in der Vergangenheit verschwanden meine Dokumente u. gelangten gar nicht vor die zustaendigen Richter.
Weitere Info hierzu folgt...
Wir haben das OLG Koblenz schriftlich benachrichtigt und gebeten, alle bisher eingereichten Gerichtsdokumente (von der Kanzlei Papenmeier & Zoehner sowie der Prozessbevollmaechtigten des Notar Hildesheim) in dieser Berufungssache an mich zu senden.
Gleichzeitig bat ich das OLG Koblenz, mitzuteilen, ob der von RA Papenmeier beantragten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (wegen der versaeumten Frist zur Einlegung der Berufung) stattgegeben wird, damit ich einen hiesigen Anwalt mit der Verteidigung meiner Rechte beauftragen kann. Weiterhin bat ich, alle relevanten gerichtl. Dokumente laut Haager Zustellungsuebereinkommen auf diplomatischem Weg zu senden u. bat insofern um Verstaendnis...
[attachment=0]OLG Kob_Rechte_uebertragen & Dipl_Zustellg_2010-11-07.pdf[/attachment]Ich werde mich mit dem OLG Koblenz in Verbindung setzen u. anfragen, ob meine am 7. Nov. 10 gefaxten Dokumente vorliegen u. die Angelegenheit dort bearbeitet wird; in der Vergangenheit verschwanden meine Dokumente u. gelangten gar nicht vor die zustaendigen Richter.
Weitere Info hierzu folgt...
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